Zahnärzte unterliegen einer eigenständigen Fortbildungspflicht, die durch die Zahnärztekammern der Bundesländer geregelt wird und sich von der ärztlichen CME-Systematik unterscheidet. In fünf Jahren müssen 125 Fortbildungspunkte (FBP) nachgewiesen werden; versäumte Nachweise gefährden die kassenzahnärztliche Zulassung.
Das Wichtigste in Kürze
- 125 Fortbildungspunkte in fünf Jahren sind für Zahnärzte nach § 95d SGB V Pflicht, um die Kassenzulassung zu erhalten
- Spezifische Qualifikationen für Implantologie, Kieferorthopädie und orale Chirurgie erfordern über die Pflichtkurse hinausgehende Nachweise
- Zahnärzte mit Praxislabor müssen zusätzliche Qualitätssicherungsanforderungen für zahntechnische Leistungen erfüllen
Fortbildungspflicht speziell für Zahnärzte
Im Unterschied zur ärztlichen Fortbildungspflicht (250 CME-Punkte) sind für Zahnärzte nach § 95d SGB V 125 Fortbildungspunkte in fünf Jahren nachzuweisen. Diese werden durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geprüft; bei Nicht-Erfüllung droht eine Honorarkürzung von zunächst 25%, dann bis zu 50% des Gesamthonorars. Eine vollständige Entziehung der Kassenzulassung ist möglich, wenn der Nachweis dauerhaft ausbleibt.
Implantologisch tätige Zahnärzte benötigen über die Basispflicht hinaus Fortbildungsnachweise gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI). Der DGI-Curriculum-Kurs umfasst mindestens 180 Stunden theoretische und praktische Ausbildung. Kieferorthopädisch tätige Zahnärzte müssen die Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) für Spezialgebiete erfüllen.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten die Fortbildungspunkte regelmäßig über das Portal ihrer Zahnärztekammer prüfen und nicht erst kurz vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums. Viele anerkannte Fortbildungsveranstaltungen sind schnell ausgebucht. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für implantologische Leistungen explizit auf ausreichende Deckung zu prüfen, da Implantatkomplikationen zu den häufigsten Schadensfällen in der Zahnarztpraxis gehören.
Typische Fehler bei Zahnärzten
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von unakkreditierten Herstellerschulungen (für Implantate, Laser, CAD/CAM-Systeme) mit anerkannten Fortbildungspunkten der Zahnärztekammer. Zweiter Fehler: Zahnärzte gehen davon aus, dass online absolvierte Kurse automatisch als Fortbildungspunkte anerkannt werden, ohne vorab die Akkreditierung zu prüfen.
Fazit
Zahnärzte profitieren von einer früh geplanten Fortbildungsstrategie, die Pflichtpunkte, Spezialkenntnisse und implantologische Qualifikationen systematisch abdeckt. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Fortbildung und CME-Punkte
- KBV – Kassenzahnärztliche Fortbildungspflicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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