Dermatologen profitieren von einer starken privatzahnärztlichen Umsatzkomponente: Ästhetische Verfahren wie Botulinumtoxin, Filler und chemische Peelings sind nahezu ausschließlich privatärztlich abrechenbar und ermöglichen Einkommenssteigerungen jenseits der GKV-Budgetgrenzen. Wer diese Komponente in Gehaltsverhandlungen einbezieht, stärkt seine Position erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Fachärzte für Dermatologie in Kliniken verdienen nach TV-Ärzte 7.000 bis 9.500 EUR brutto monatlich; niedergelassene Dermatologen liegen durch IGeL und ästhetische Leistungen oft deutlich darüber
- Dermatologen mit onkologischem Schwerpunkt in DKG-zertifizierten Hautkrebszentren können Leitungszulagen von 1.000 bis 3.000 EUR monatlich verhandeln
- Biologika-Verordner sind für Praxen und MVZ wertvoll; dieser Status kann als Gehaltsargument eingesetzt werden
Gehaltsverhandlung speziell für Dermatologen
Dermatologen in der Niederlassung oder in Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt erzielen Nettoeinkommen, die weit über dem liegen, was Kliniken zahlen. Eine mittelgroße dermatologische Praxis mit ästhetischen Zusatzleistungen kann einem angestellten Dermatologen durch Umsatzbeteiligung monatliche Extras von 2.000 bis 5.000 EUR einbringen. Wer als Dermatologe in ein solches Praxismodell einsteigt, sollte den Anteil privater Leistungen und die Beteiligungsformel genau verstehen.
Klinikdermatologen können Zulagen für Leitungsverantwortung im Hautkrebszentrum, für Teilnahme an Tumor-Boards und für spezifische Qualifikationen (Dermoskopie, Konfokalmikroskopie) verhandeln. Die Bereitschaft zur Ausbildung von Assistenzärzten stärkt den Verhandlungswert gegenüber dem Arbeitgeber, da ausbildungsaktive Ärzte schwerer zu ersetzen sind.
Worauf Dermatologen besonders achten sollten
Dermatologen, die in MVZ mit ästhetischen Leistungen einsteigen, sollten den Anteil der ästhetischen Umsätze am Gesamtumsatz des Zentrums kennen und eine transparente Beteiligungsformel vertraglich festschreiben lassen. Ärzteversichert empfiehlt, ästhetische Tätigkeiten in der Berufshaftpflicht gesondert zu versichern, da diese ein eigenes Risikoprofil aufweisen und bei manchen Haftpflichtpolicen ausgeschlossen sind.
Typische Fehler bei Dermatologen
Ein verbreiteter Fehler ist das Fehlen einer klaren Umsatzbeteiligungsregelung bei ästhetischen Leistungen, sodass diese vollständig dem Praxisinhaber zugutekommen. Zweiter Fehler: Dermatologen mit Biologika-Expertise setzen diese nicht aktiv als Verhandlungsargument ein, obwohl der Aufbau dieser Expertise erhebliche Zeit und Fortbildungskosten erfordert.
Fazit
Dermatologen können durch die Kombination aus kassenärztlicher Grundversorgung und privatärztlichen Spezialtätigkeiten sehr attraktive Einkommensmodelle verhandeln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztestatistik und Einkommensberichte
- KBV – Niederlassung und Vergütungsstrukturen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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