Gynäkologen und Geburtshelfer verhandeln ihr Gehalt in einem Markt, der durch das duale Tätigkeitsprofil geprägt ist: operative Gynäkologie einerseits und Geburtshilfe andererseits. Wer beide Bereiche beherrscht, hat eine deutlich stärkere Verhandlungsposition als ein ausschließlich konservativ tätiger Gynäkologe.
Das Wichtigste in Kürze
- Facharztgehälter nach TV-Ärzte liegen zwischen 7.500 und 10.000 EUR brutto monatlich; mit geburtshilflicher Tätigkeit und Diensten oft höher
- Gynäkologisch-onkologisch tätige Ärzte in zertifizierten Zentren können Leitungszulagen und Zentrumsprämien verhandeln
- Der Arbeitsmarkt für Geburtshilfe ist angespannt; Kliniken sind zunehmend bereit, übertarifliche Vergütungen anzubieten
Gehaltsverhandlung speziell für Gynäkologen
Gynäkologen mit geburtshilflicher Qualifikation und Bereitschaft zu Nachtdiensten sind für geburtshilflich tätige Kliniken besonders wertvoll: Angesichts des Rückgangs von Geburtshilfestationen und des Mangels an qualifizierten Geburtshelfern zahlen viele Kliniken übertarifliche Zulagen von 1.000 bis 3.000 EUR monatlich für Ärzte, die zuverlässig Bereitschaftsdienste übernehmen.
Niedergelassene Gynäkologen können durch Schwangerenvorsorge, gynäkologisches Krebsscreening, IUD-Einlagen und ästhetisch-gynäkologische Leistungen (Labiaplastik, Hymenrekonstruktion) erhebliche Privatliquidation erzielen. In einer mittelgroßen gynäkologischen Praxis können durch IGeL-Leistungen monatliche Mehreinnahmen von 2.000 bis 5.000 EUR erzielt werden, die vollständig außerhalb des EBM-Budgets liegen.
Worauf Gynäkologen besonders achten sollten
Gynäkologen, die Dienste übernehmen, sollten die Dienststruktur (Anwesenheitsdienst versus Rufbereitschaft) und die Dienstvergütung genau verhandeln, da diese Komponente häufig 20 bis 35% des Gesamtbruttos ausmacht. Ärzteversichert empfiehlt, bei Vertragsabschluss in geburtshilflich tätigen Einrichtungen die Deckungssummen der Berufshaftpflicht zu prüfen, da Geburtsschäden zu den kostspieligsten Haftpflichtfällen gehören.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist das Annehmen von Rufbereitschaftsdiensten ohne klare Vergütungsregelung; einige Kliniken behandeln Rufbereitschaft als pauschal abgegolten. Zweiter Fehler: Gynäkologen in Praxen ohne klare IGeL-Kommunikation lassen Einkommenspotenzial liegen, weil Leistungen nicht systematisch angeboten werden.
Fazit
Gynäkologen mit breitem Tätigkeitsprofil sind gesuchte Fachkräfte und können in Klinik wie Praxis attraktive Vergütungsmodelle aushandeln. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztestatistik und Einkommensberichte
- KBV – Niederlassung und IGeL
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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