Neurologen arbeiten in einem Fachgebiet mit wachsender Bedeutung: Die Zunahme von Demenzerkrankungen, Schlaganfällen und Multipler Sklerose erhöht die Nachfrage nach neurologischer Expertise und stärkt die Verhandlungsposition in Klinik und Praxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologen in Kliniken verdienen nach TV-Ärzte zwischen 7.500 und 10.000 EUR brutto monatlich; Stroke-Unit-Ärzte erzielen durch Dienstvergütungen häufig mehr
  • MS-Spezialisten in neurologischen Praxen sind durch hohe Biologika-Umsätze wertvoll und können Umsatzbeteiligungen verhandeln
  • Gutachtentätigkeiten in der Neurologie (Unfallfolgen, Berufsunfähigkeit) bieten erhebliches Nebeneinkommenspotenzial

Gehaltsverhandlung speziell für Neurologen

Neurologen in Stroke Units übernehmen häufig Bereitschaftsdienste mit kurzen Reaktionszeiten (Tele-Neurologie oder Rufbereitschaft), die zusätzlich vergütet werden. Je nach Haus und Tarif liegen diese Vergütungen bei 300 bis 800 EUR pro Dienst. Neurologen, die Tele-Neurologie-Konsile für mehrere Häuser übernehmen, können durch dieses Modell monatliche Nebeneinnahmen von 2.000 bis 5.000 EUR erzielen.

In der neurologischen Praxis sind MS-Patienten besonders lukrativ, da die Therapien mit hochpreisigen Biologika verbunden sind, deren Abrechnung erhebliche Umsätze generiert. Wer als angestellter Neurologe einen großen MS-Patientenstamm betreut, sollte eine Beteiligung am Umsatz dieser Leistungen verhandeln. Gutachtertätigkeiten für Rentenversicherungen, Gerichte und Berufsgenossenschaften bringen Neurologen Stundensätze von 120 bis 200 EUR ein.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen, die Botulinumtoxin-Injektionen bei Spastik oder Dystonie anbieten, sollten den Umsatz dieser Leistungen kalkulieren und in Beteiligungsverhandlungen einbringen. Ärzteversichert empfiehlt, die BU-Absicherung für Neurologen auf die spezifische Tätigkeit abzustimmen, da sowohl klinische als auch konsiliarische Funktionen abgedeckt sein sollten.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist das Vernachlässigen von Tele-Neurologie-Möglichkeiten als Zusatzeinkommen. Zweiter Fehler: Neurologen in Weiterbildung nehmen das erste Jobangebot nach Facharztanerkennung an, ohne zu prüfen, ob die eigene Subspezialifikation (MS, Epileptologie, Bewegungsstörungen) einen Aufschlag gegenüber dem Standardgehalt rechtfertigt.

Fazit

Neurologen können durch eine Kombination aus Kliniktätigkeit, ambulanter Spezialversorgung und Gutachtentätigkeit ein attraktives Gesamteinkommen aufbauen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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