Unfallchirurgen gehören zu den am meisten dienstverpflichteten Fachärzten in deutschen Kliniken, da Notfälle keine Bürozeiten kennen. Diese besondere Belastung sollte sich auch in der Vergütung widerspiegeln und wird oft unzureichend genutzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallchirurgen in Kliniken verdienen nach TV-Ärzte zwischen 7.500 und 12.000 EUR brutto monatlich einschließlich Dienstvergütungen; operative Spezialisten mehr
- DGU-Traumazentrum-Zertifizierungen schaffen Verhandlungsargumente für Leitungszulagen
- H-Arzt-Status (Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften) erhöht den Wert für die Einrichtung erheblich
Gehaltsverhandlung speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen mit H-Arzt-Status (Durchgangsarzt/Ermächtigung durch die Berufsgenossenschaften nach DGUV) sind für Kliniken besonders wertvoll, da diese Kliniken dadurch BG-Unfälle behandeln und entsprechend abrechnen können. Kliniken zahlen für H-Ärzte teils übertarifliche Zulagen von 1.000 bis 3.000 EUR monatlich. Wer die H-Arzt-Ermächtigung besitzt, sollte diese in Gehaltsverhandlungen explizit benennen.
Unfallchirurgen mit Spezialgebiet (Wirbelsäulenchirurgie, Handchirurgie, Beckenchirurgie) erzielen durch ihre seltene Qualifikation eine deutlich stärkere Verhandlungsposition als allgemeine Unfallchirurgen. Handchirurgen mit der Zusatzbezeichnung Handchirurgie sind besonders gefragt und können Zulagen von 2.000 bis 5.000 EUR monatlich erzielen.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen sollten die Bereitschaftsdienst-Vergütungsregelung ihres Hauses kennen und darauf achten, dass Rufbereitschaft nicht vollständig pauschal abgegolten ist. Ärzteversichert empfiehlt, die BU-Versicherung auf die spezifische operative Tätigkeit in der Unfallchirurgie auszurichten, da mechanische Überlastung und Nadelstichverletzungen bekannte Risiken sind.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Verhandeln von H-Arzt-Status-Zulagen, weil Unfallchirurgen den eigenen institutionellen Mehrwert nicht einschätzen. Zweiter Fehler: Unfallchirurgen in Gemeinschaftspraxis-Modellen versäumen, den DG-Arzt-Ermächtigungsanteil an der Praxisvergütung vertraglich zu verankern.
Fazit
Unfallchirurgen mit H-Arzt-Status und operativen Spezialkenntnissen sind in einer starken Verhandlungsposition, die aktiv genutzt werden sollte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Ärztestatistik und Einkommensberichte
- KBV – Vergütungsstrukturen Unfallchirurgie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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