Zahnärzte verhandeln Gehalt in einem Markt mit eigenen Strukturen: Im Unterschied zu Ärzten gibt es kaum Klinikstrukturen; Zahnärzte sind fast ausschließlich in Praxen tätig, entweder als Angestellte oder als Inhaber. Die Einkommensstruktur unterscheidet sich grundlegend von anderen Fachrichtungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte Zahnärzte verdienen je nach Erfahrung und Region 4.500 bis 8.000 EUR brutto monatlich; Praxisgründer erzielen langfristig deutlich höhere Nettoeinkommen
  • Implantologisch qualifizierte Zahnärzte sind besonders gefragt und können Gehaltsaufschläge von 1.000 bis 2.500 EUR monatlich verhandeln
  • Zahnärzte in Dental-Ketten werden oft schlechter vergütet als in inhabergeführten Praxen; dieser Unterschied sollte in Verhandlungen berücksichtigt werden

Gehaltsverhandlung speziell für Zahnärzte

Angestellte Zahnärzte orientieren sich an Empfehlungen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) oder der jeweiligen Zahnärztekammer. Ein Zahnarzt mit zwei bis fünf Jahren Berufserfahrung erzielt in einer gut geführten Praxis 5.500 bis 7.500 EUR brutto monatlich. Implantologisch qualifizierte Zahnärzte (DGI-Curriculum) können 1.000 bis 2.500 EUR monatliche Qualifikationszulage verhandeln, da die Ausbildung erhebliche Zeit und Kosten (ca. 10.000 bis 15.000 EUR für das DGI-Curriculum) erfordert.

In Zahnarztpraxen mit Schönheitszahnmedizin (Veneers, Bleaching, ästhetische Keramikversorgungen) entstehen erhebliche Privatumsätze jenseits der BEMA-Abrechnung. Wer als angestellter Zahnarzt einen Großteil der ästhetischen Behandlungen erbringt, sollte eine Umsatzbeteiligung an privatzahnärztlichen Leistungen verhandeln. Diese Beteiligung liegt üblicherweise bei 15 bis 25% der von dem Arzt erbrachten Privatumsätze.

Worauf Zahnärzte besonders achten sollten

Zahnärzte sollten vor einem Engagement in Dental-Ketten oder MVZ-Strukturen die tatsächliche Privatpatientenquote, die Abrechnung und den Behandlungsfreiheitsgrad prüfen. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die eine Praxisübernahme planen, frühzeitig eine Einkommensabsicherung für die Übergangsphase zu planen, da die ersten zwei bis drei Jahre einer Praxis durch schwankende Einnahmen geprägt sind.

Typische Fehler bei Zahnärzten

Ein häufiger Fehler ist das Einlassen auf reine BEMA-Vergütungsmodelle ohne Beteiligung an Privatumsätzen, obwohl letztere den Praxisertrag erheblich mitbestimmen. Zweiter Fehler: Zahnärzte mit Spezialkenntnissen (Endodontie, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie) lassen sich auf das Grundgehalt eines allgemein tätigen Kollegen ein.

Fazit

Zahnärzte können durch Spezialkenntnisse, ästhetische Zahnmedizin und eine transparente Beteiligungsstruktur an Privatumsätzen deutlich mehr als den Tarifdurchschnitt erzielen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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