Allgemeinmediziner tragen durch die privatärztliche GOÄ-Abrechnung erhebliches Einkommenspotenzial, das über die GKV-Grundvergütung hinausgeht. Wer die GOÄ für Privatpatienten und Selbstzahlerleistungen korrekt anwendet, erhöht das Praxisergebnis spürbar ohne zusätzlichen Behandlungsaufwand.
Das Wichtigste in Kürze
- Der GOÄ-Basisbetrag für hausärztliche Leistungen liegt nach § 1 GOÄ für Allgemeinärzte bei vergleichsweise niedrigen Einfachsätzen; durch Steigerungsfaktoren bis 3,5 lassen sich jedoch attraktive Honorare erzielen
- Allgemeinmediziner können Beratungsleistungen (GOÄ 1, 3, 4) gut kombinieren; die Ziffer 3 für eingehende Beratung ermöglicht bis zu 15,16 EUR (1-fach) bzw. bis zu 52,77 EUR (3,5-fach)
- Check-up-Pakete und Reisemedizin lassen sich ausschließlich nach GOÄ abrechnen und bieten hohes Privatumsatzpotenzial
GOÄ-Abrechnung speziell für Allgemeinmediziner
Allgemeinmediziner, die Privatpatienten behandeln, nutzen insbesondere die Ziffern für Beratungsgespräche (GOÄ 1, 3, 4), körperliche Untersuchungen (GOÄ 5, 6, 7, 8) und Vorsorgeuntersuchungen (GOÄ 25, 26, 27). Die Steigerungsfaktoren sind bei Allgemeinmedizinern oft 1,8 (Regelfaktor für Kassen-analoge Ansätze); wer begründet auf 2,3 oder 3,5 steigert, erzielt erhebliche Mehrverdienste.
Reisemedizinische Beratungen werden ausschließlich nach GOÄ abgerechnet (GOÄ 1 oder 3 je nach Aufwand) und sind klassische Privatleistungen. Eine umfassende reisemedizinische Beratung (ca. 30 Minuten) nach GOÄ 3 mit 2,3-fachem Steigerungsfaktor ergibt 34,88 EUR. Wer zusätzlich Impfaufklärungen und Impfungen dokumentiert (GOÄ 375 plus Materialkosten), erzielt pro Reiseberatung 80 bis 150 EUR.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Allgemeinmediziner sollten Steigerungsfaktoren über dem Regelsatz (1,8) immer mit einer schriftlichen Begründung versehen, da diese sonst von Beihilfestellen und PKV-Kassen gekürzt werden können. Ärzteversichert empfiehlt, für die privatärztliche Abrechnung eine strukturierte Abrechnungssoftware zu nutzen und regelmäßig an GOÄ-Abrechnungsseminaren teilzunehmen, da Kenntnislücken zu systematischen Minderverdiensten führen.
Typische Fehler bei Allgemeinmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das standardmäßige Verwenden des einfachen Satzes ohne Prüfung, ob ein höherer Steigerungsfaktor gerechtfertigt ist. Zweiter Fehler: Allgemeinmediziner vergessen, Sachkosten (Verbandsmaterial, Impfstoffkosten, Testmaterialien) separat nach § 10 GOÄ abzurechnen, was zu erheblichen Mindereinnahmen führt.
Fazit
Allgemeinmediziner erschließen durch korrekte GOÄ-Nutzung, begründete Steigerungsfaktoren und separate Sachkostenabrechnung ein erhebliches Privatumsatzpotenzial. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- KBV – Privatärztliche Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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