Augenärzte profitieren von einer GOÄ, die technologisch aufwändige ophthalmologische Untersuchungen und Operationen besonders honoriert. Intravitreale Injektionen, Laserbehandlungen und refraktive Chirurgie sind Privatleistungen mit überdurchschnittlichem GOÄ-Potenzial.

Das Wichtigste in Kürze

  • Intravitreale Injektionen werden nach GOÄ Nr. 1383 analog abgerechnet; der Einfachsatz beträgt ca. 83 EUR, mit 2,3-fachem Faktor 191 EUR
  • Refraktive Eingriffe (LASIK, SMILE) werden ausschließlich privatärztlich abgerechnet und können GOÄ-Honorare von 800 bis 2.500 EUR je Auge erzielen
  • OCT-Untersuchungen (Optische Kohärenztomographie) werden nach GOÄ-Analogziffer abgerechnet und sind ein wichtiger Baustein der augenärztlichen Privatvergütung

GOÄ-Abrechnung speziell für Augenärzte

Augenärzte, die intravitreale Injektionen durchführen, rechnen diese nach GOÄ Nr. 1383 (analog) ab. Der Analogansatz ist in der BÄK-Empfehlung festgelegt; eine Abweichung von der empfohlenen Ziffer kann zu PKV-Auseinandersetzungen führen. Zusätzlich zu der Injektionspauschale sind Materialkosten nach § 10 GOÄ ansetzbar, soweit Einmalmaterial und der Wirkstoff selbst (sofern nicht kassenärztlich gedeckt) separat berechnet werden.

Laserbehandlungen am Auge (Argonlaser-Photokoagulation GOÄ 1345, Nd:YAG-Kapsulotomie GOÄ 1362 analog) erzielen Honorare von 90 bis 250 EUR pro Sitzung abhängig von Steigerungsfaktor und Anzahl der Behandlungsfelder. Refraktive Chirurgie (LASIK) wird nach GOÄ 5855 (analog) pro Auge abgerechnet; Honorare von 800 bis 1.800 EUR je Auge sind marktüblich.

Worauf Augenärzte besonders achten sollten

Augenärzte sollten für intravitreale Injektionen eine standardisierte Abrechnungsroutine entwickeln, die Eingriff, Materialkosten und Konsultation korrekt abbildet. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für augenoperative Leistungen auf ausreichende Deckungssummen zu prüfen, da Komplikationen bei intravitrealen Injektionen kostspielige Schadensfälle generieren können.

Typische Fehler bei Augenärzten

Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Ansetzen der Materialkosten für Injektionsmaterial bei intravitrealen Eingriffen, was zu erheblichen Einnahmenverlusten führt. Zweiter Fehler: Augenärzte rechnen OCT-Untersuchungen zu niedrigen Steigerungsfaktoren ab, ohne den technischen und zeitlichen Aufwand ausreichend zu begründen.

Fazit

Augenärzte nutzen das GOÄ-Potenzial optimal durch eine strukturierte Abrechnung technisch aufwändiger Untersuchungen und Eingriffe mit begründeten Steigerungsfaktoren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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