Gynäkologen verfügen durch die Kombination aus konservativer und operativer Tätigkeit sowie durch Vorsorgeuntersuchungen über ein breites GOÄ-Leistungsspektrum. Besonders die erweiterte Krebsvorsorge und gynäkologisch-ästhetische Leistungen bieten erhebliches Privathonorar-Potenzial.
Gynäkologen rechnen den HPV-Test (GOÄ 4780) mit 1,8-fachem Faktor bei rund 84 Euro ab; ein erweitertes Vorsorgepaket mit Beratung und Abstrich erzielt 120 bis 180 Euro. Ambulante Eingriffe wie Laparoskopie (GOÄ 1082) bringen mit Operations-Zuschlag 600 bis 1.200 Euro. Materialkosten für IUP und Labor sind separat nach § 10 GOÄ anzusetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Erweiterte Krebsvorsorge (z.B. HPV-Test, Dünnschichtzytologie) wird über GOÄ-Ziffern als Selbstzahlerleistung abgerechnet und erzielt attraktive Honorare
- Operative gynäkologische Eingriffe im ambulanten Bereich (Konisation, Laparoskopie) werden nach GOÄ-Kapitel L abgerechnet, mit ambulantem Operations-Zuschlag
- Intrauterinpessar-Einlagen und -entfernungen sind abrechenbare Leistungen mit Materialkosten nach § 10 GOÄ
GOÄ-Abrechnung speziell für Gynäkologen
Gynäkologen, die den HPV-Test als Ergänzung zur GKV-Basisuntersuchung anbieten, rechnen nach GOÄ Nr. 4780 (Hybridisierungstest) ab; der Einfachsatz beträgt 46,62 EUR. Mit 1,8-fachem Faktor (üblich für Laborleistungen) ergibt sich 83,92 EUR pro Test. Zusammen mit der Beratung (GOÄ 3) und der Abstrichtechnik (GOÄ 297) erzielt ein erweitertes Vorsorgepaket Honorare von 120 bis 180 EUR.
Bei ambulant operativen gynäkologischen Eingriffen (Konisation nach GOÄ 1076, Laparoskopie GOÄ 1082) greift der ambulante Operations-Zuschlag. Eine ambulante Laparoskopie erzielt mit 2,3-fachem Operationsziffer-Faktor plus A2-Zuschlag und Anästhesie-Kooperation Honorare von 600 bis 1.200 EUR. IUP-Einlagen (GOÄ 1091) werden mit Material-Zusatz (§ 10 GOÄ) von 50 bis 150 EUR für das Einlagesystem ergänzt.
Was Gynäkologen konkret tun können
- HPV-Test als Selbstzahlerleistung anbieten: GOÄ 4780 mit 1,8-fachem Faktor (84 Euro), kombiniert mit Beratung und Abstrich zum Vorsorgepaket (120 bis 180 Euro).
- Aufklärungspflicht einhalten: Vor jeder IGeL-Leistung schriftliche Kostenaufklärung nach § 18 GOÄ; ohne sie ist die Forderung angreifbar.
- Operations-Zuschlag korrekt ansetzen: Bei ambulanten Eingriffen den A2-Zuschlag und die Anästhesie-Kooperation getrennt abrechnen.
- Sachkosten separat ausweisen: IUP-Material (50 bis 150 Euro) und Labor-/Zytobrush-Material nach § 10 GOÄ nicht vergessen.
- Honorarvereinbarung schriftlich: Für ästhetisch-gynäkologische Eingriffe ist die schriftliche Vereinbarung über den 2,3-fachen Satz hinaus gesetzlich vorgeschrieben.
- Indikation dokumentieren: Bei PKV-Erstattungsstreitigkeiten ist die lückenlose Indikations-Dokumentation entscheidend.
Typische Fehler bei Gynäkologen
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen des separaten Ansatzes für Labormaterial und Zytobrush bei Abstrichentnahmen. Zweiter Fehler: Gynäkologen stellen keine schriftliche Honorarvereinbarung für ästhetisch-gynäkologische Eingriffe aus, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wann gilt das nicht?
Für gesetzlich versicherte Patientinnen gilt die EBM-Abrechnung; die GKV-Basis-Krebsvorsorge ist Kassenleistung und darf nicht zusätzlich privat abgerechnet werden. Erst die über die Richtlinien hinausgehende erweiterte Vorsorge (HPV-Test außerhalb des Anspruchsalters, Dünnschichtzytologie) ist Selbstzahlerleistung. Bei stationären Eingriffen im Krankenhaus greift das DRG-System statt der GOÄ.
Fazit
Gynäkologen optimieren ihre GOÄ-Abrechnung durch eine klare Struktur für Vorsorge, operative Leistungen und IGeL-Pakete mit lückenloser Sachkostenabrechnung. Ärzteversichert berät Gynäkologinnen und Gynäkologen zu Berufshaftpflicht- und Praxisabsicherung rund um operative und ästhetische Leistungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
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