Gynäkologen verfügen durch die Kombination aus konservativer und operativer Tätigkeit sowie durch Vorsorgeuntersuchungen über ein breites GOÄ-Leistungsspektrum. Besonders die erweiterte Krebsvorsorge und gynäkologisch-ästhetische Leistungen bieten erhebliches Privathonorar-Potenzial.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erweiterte Krebsvorsorge (z.B. HPV-Test, Dünnschichtzytologie) wird über GOÄ-Ziffern als Selbstzahlerleistung abgerechnet und erzielt attraktive Honorare
  • Operative gynäkologische Eingriffe im ambulanten Bereich (Konisation, Laparoskopie) werden nach GOÄ-Kapitel L abgerechnet, mit ambulantem Operations-Zuschlag
  • Intrauterinpessar-Einlagen und -entfernungen sind abrechenbare Leistungen mit Materialkosten nach § 10 GOÄ

GOÄ-Abrechnung speziell für Gynäkologen

Gynäkologen, die den HPV-Test als Ergänzung zur GKV-Basisuntersuchung anbieten, rechnen nach GOÄ Nr. 4780 (Hybridisierungstest) ab; der Einfachsatz beträgt 46,62 EUR. Mit 1,8-fachem Faktor (üblich für Laborleistungen) ergibt sich 83,92 EUR pro Test. Zusammen mit der Beratung (GOÄ 3) und der Abstrichtechnik (GOÄ 297) erzielt ein erweitertes Vorsorgepaket Honorare von 120 bis 180 EUR.

Bei ambulant operativen gynäkologischen Eingriffen (Konisation nach GOÄ 1076, Laparoskopie GOÄ 1082) greift der ambulante Operations-Zuschlag. Eine ambulante Laparoskopie erzielt mit 2,3-fachem Operationsziffer-Faktor plus A2-Zuschlag und Anästhesie-Kooperation Honorare von 600 bis 1.200 EUR. IUP-Einlagen (GOÄ 1091) werden mit Material-Zusatz (§ 10 GOÄ) von 50 bis 150 EUR für das Einlagesystem ergänzt.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Gynäkologen sollten HPV-Tests und erweiterte Vorsorge aktiv als Privatleistung kommunizieren und dabei auf die Aufklärungspflicht bezüglich der Kosten gemäß § 18 GOÄ achten. Ärzteversichert empfiehlt, für operative Leistungen in Privatarzt-Tätigkeiten eine sorgfältige Dokumentation der Indikation zu führen, da diese bei PKV-Erstattungsstreitigkeiten entscheidend ist.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen des separaten Ansatzes für Labormaterial und Zytobrush bei Abstrichentnahmen. Zweiter Fehler: Gynäkologen stellen keine schriftliche Honorarvereinbarung für ästhetisch-gynäkologische Eingriffe aus, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben ist.

Fazit

Gynäkologen optimieren ihre GOÄ-Abrechnung durch eine klare Struktur für Vorsorge, operative Leistungen und IGeL-Pakete mit lückenloser Sachkostenabrechnung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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