Internisten verfügen über ein breites GOÄ-Leistungsspektrum, das von diagnostischen Untersuchungen über Endoskopien bis hin zu Infusionstherapien reicht. Die korrekte Abrechnung ist durch die Vielzahl der Leistungen komplex und bietet erhebliches Optimierungspotenzial.
Das Wichtigste in Kürze
- Endoskopische Leistungen (Gastroskopie GOÄ 681, Koloskopie GOÄ 687) werden nach GOÄ-Kapitel G abgerechnet und erzielen mit 2,3-fachem Faktor attraktive Honorare
- Ultraschalluntersuchungen (GOÄ 401-424) müssen nach Organ und Umfang getrennt abgerechnet werden
- Infusionen und Injektionen (GOÄ 272-279) sind eigenständig abrechenbare Leistungen, die häufig vergessen werden
GOÄ-Abrechnung speziell für Internisten
Internisten, die Gastroskopien und Koloskopien durchführen, rechnen diese nach GOÄ Nr. 681 (Gastroskopie, Einfachsatz 127,40 EUR) und GOÄ Nr. 687 (Koloskopie, Einfachsatz 220,76 EUR) ab. Mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich 293,02 EUR für die Gastroskopie und 507,75 EUR für die Koloskopie. Zusätzlich können Biopsiezangen-Material (§ 10 GOÄ) und Histologieaufarbeitung separat in Rechnung gestellt werden.
Internisten, die Echokardiographien durchführen, nutzen GOÄ Nr. 423 (Echokardiographie, Einfachsatz 30,04 EUR) und GOÄ Nr. 424 (Stress-Echokardiographie, Einfachsatz 58,93 EUR). Das komplette kardiologische Check-up-Paket (EKG, Belastungs-EKG, Echokardiographie, Langzeit-EKG-Auswertung) erzielt Privathonorar-Pakete von 300 bis 600 EUR.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten bei endoskopischen Leistungen die separate Abrechnung von Polyp-Entfernungen (GOÄ 696), Polypektomiematerial und histologischen Untersuchungen sicherstellen. Ärzteversichert empfiehlt, die GOÄ-Abrechnung für Sonographien systematisch zu dokumentieren, da Krankenkassen und Beihilfestellen häufig prüfen, ob die abgerechnete Organanzahl mit dem dokumentierten Untersuchungsprotokoll übereinstimmt.
Typische Fehler bei Internisten
Ein häufiger Fehler ist das Nicht-Abrechnen von Infusionszusätzen (GOÄ 272 für die erste Infusion plus GOÄ 273 für jede weitere), obwohl diese eigenständig abrechenbar sind. Zweiter Fehler: Internisten gehen davon aus, dass Langzeit-EKG-Anlage und -Auswertung in derselben Ziffer enthalten sind; tatsächlich sind GOÄ 659 (Anlage) und GOÄ 660 (Auswertung) getrennte Ziffern.
Fazit
Internisten optimieren die GOÄ-Abrechnung durch präzise Einzelabrechnung endoskopischer, sonographischer und kardiologischer Leistungen mit lückenloser Sachkostenerfassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- KBV – Privatärztliche Abrechnung Innere Medizin
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →