Kardiologen verfügen durch technisch aufwändige diagnostische Verfahren und interventionelle Eingriffe über ein hohes GOÄ-Privathonorar-Potenzial. Die korrekte Abrechnung von Herzechos, Katheterleistungen und Langzeitmessungen ist komplex und oft nicht ausgeschöpft.
Das Wichtigste in Kürze
- Echokardiographien (GOÄ 423 und 424) und Stressecho (GOÄ 424 plus Belastungs-Zuschlag) erzielen attraktive Privathonorar-Pakete
- Herzkathetherleistungen werden nach GOÄ-Kapitel L und Kapitel E abgerechnet; Kontrastmittelkosten sind separat nach § 10 GOÄ ansetzbar
- Langzeit-EKG (GOÄ 659/660) und Langzeit-Blutdruckmessung (GOÄ 654) müssen separat für Anlage und Auswertung abgerechnet werden
GOÄ-Abrechnung speziell für Kardiologen
Kardiologen rechnen Echokardiographien nach GOÄ Nr. 423 (Eindimensionale Echokardiographie, Einfachsatz 30,04 EUR) und Nr. 424 (Zweidimensionale Echokardiographie, Einfachsatz 58,93 EUR) ab. Mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt sich 135,53 EUR für die 2D-Echokardiographie. Stress-Echokardiographie (Ergometrie plus Echo) erzielen Kombinations-Honorare von 200 bis 350 EUR.
Herzkathetheruntersuchungen werden nach GOÄ Nr. 5160 (diagnostische Linksherzkatheterisierung, Einfachsatz 247,54 EUR) abgerechnet. Mit 2,3-fachem Faktor 569,34 EUR; hinzu kommen Kontrastmittelkosten (§ 10 GOÄ, ca. 80 bis 150 EUR) und Kosten für Einmalkathetermaterial. PCI-Eingriffe erzielt nach GOÄ-Analogansatz Honorare von 600 bis 1.200 EUR; die exakte Abrechnung richtet sich nach der BÄK-Analogempfehlung.
Worauf Kardiologen besonders achten sollten
Kardiologen sollten die Abrechnung von Langzeit-EKG (Anlage GOÄ 659 und Auswertung GOÄ 660 sind separate Ziffern) und Langzeit-Blutdruckmessung (GOÄ 654 plus Auswertung GOÄ 655) konsequent getrennt ausweisen. Ärzteversichert empfiehlt, für kardiologische Privatpatienten eine strukturierte Abrechnungssoftware zu nutzen, die alle GOÄ-Ziffern eines kardiologischen Check-ups automatisch erfasst.
Typische Fehler bei Kardiologen
Ein häufiger Fehler ist das Zusammenfassen von Echo und Beratung in einer einzigen Grundziffer, obwohl beide Leistungen eigenständig abrechenbar sind. Zweiter Fehler: Kontrastmittelkosten bei Herzkathetheruntersuchungen werden nicht separat nach § 10 GOÄ berechnet, was pro Eingriff 80 bis 150 EUR Mindereinnahmen bedeutet.
Fazit
Kardiologen schöpfen das GOÄ-Potenzial durch präzise Einzelabrechnung diagnostischer Leistungen, Langzeitstudien und interventioneller Eingriffe mit lückenloser Sachkostenerfassung aus. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- KBV – Privatärztliche Abrechnung Kardiologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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