Kinderärzte rechnen in der GOÄ häufig Leistungen ab, die als Selbstzahler-Zusatz zu GKV-Leistungen angeboten werden. Erweiterte Vorsorge (U-Plus), Reiseimpfungen und entwicklungsdiagnostische Leistungen sind typische GOÄ-Privatleistungen in der Kinderarztpraxis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen (U-Plus, J-Plus) werden nach GOÄ als Privatleistung abgerechnet und erzielen Paketpreise von 80 bis 200 EUR
  • Reisemedizinische Beratungen und Impfberatungen sind GOÄ-Privatleistungen, die separat von Pflichtimpfungen abrechenbar sind
  • Kinderärzte dürfen für Privatpatienten die GOÄ bis zum 3,5-fachen Steigerungsfaktor ansetzen; für GKV-Versicherte gelten andere Regeln

GOÄ-Abrechnung speziell für Kinderärzte

Kinderärzte, die erweiterte U-Untersuchungspakete als IGeL anbieten, rechnen die Bausteine dieser Pakete nach GOÄ ab: Entwicklungsdiagnostik (GOÄ 715 analog für standardisierte Testverfahren), Hörtest (GOÄ 1401 für Säuglinge oder 1403 für ältere Kinder), Sehtest (GOÄ 1200) und ausführliche Beratung (GOÄ 3). Ein U-Plus-Paket erzielt mit 1,8-fachem Faktor Honorare von 80 bis 160 EUR.

Impfberatungen sind eigenständige GOÄ-Leistungen (GOÄ 1 oder 3 je nach Zeitaufwand) und dürfen nicht mit der Impfleistung selbst zusammengefasst werden. Reisemedizinische Beratungen für Kinder (GOÄ 3 mit 2,3-fachem Faktor: 34,88 EUR) plus Impfstoffkosten (§ 10 GOÄ) und Impfleistung (GOÄ 375: 4,08 EUR einfach) ergeben Honorare von 80 bis 200 EUR pro Beratung.

Worauf Kinderärzte besonders achten sollten

Kinderärzte sollten bei U-Plus-Paketen vorab transparent über Kosten informieren und die Einwilligung dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt, für pädiatrische Privatleistungen eine klare Kommunikation in der Praxis (Aushang, Praxisinformationsblatt) zu etablieren, da Eltern die Kostenpflicht nicht immer erwarten.

Typische Fehler bei Kinderärzten

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der eigenständigen Abrechnung von Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Impfungen stehen. Zweiter Fehler: Kinderärzte rechnen pädiatrische Labortests (z.B. Blutbild als IGeL) nicht nach GOÄ-Laborkapitel M ab, sondern pauschalieren sie in die Konsultation ein.

Fazit

Kinderärzte nutzen das GOÄ-Potenzial durch klar kommunizierte erweiterte Vorsorge-Pakete, separat abgerechnete Beratungsleistungen und Reisemedizin mit lückenloser Sachkostenerfassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →