Nuklearmediziner rechnen nach GOÄ mit einem Kapitel ab, das sowohl Szintigraphien als auch PET-Untersuchungen und nuklearmedizinische Therapien umfasst. Da die GOÄ von 1996 PET-CT-Untersuchungen noch nicht abbildet, spielen Analogansätze eine zentrale Rolle.
Das Wichtigste in Kürze
- PET-CT-Untersuchungen werden nach GOÄ-Analogansatz § 6 Abs. 2 GOÄ abgerechnet; die BÄK hat Analogempfehlungen veröffentlicht
- Szintigraphische Untersuchungen (GOÄ 5400-5499) sind explizit in der GOÄ aufgeführt und erzielen bei PKV-Patienten attraktive Honorare
- Nuklearmedizinische Therapien (Radiojod, PRRT) erfordern eigene Leistungsbeschreibungen und Materialzusätze nach § 10 GOÄ
GOÄ-Abrechnung speziell für Nuklearmediziner
Nuklearmediziner rechnen konventionelle Szintigraphien nach GOÄ-Kapitel O ab: Schilddrüsenszintigraphie (GOÄ 5400: Einfachsatz 54,64 EUR), Knochenszintigraphie (GOÄ 5420: 81,96 EUR), Ganzkörper-Knochenszintigraphie (GOÄ 5422: 115,48 EUR). Mit 1,8-fachem Faktor (Labor-Regelfaktor) erzielen diese Leistungen Honorare von 98 bis 208 EUR. Für technisch aufwändige SPECT-Untersuchungen ist der 2,3-fache Faktor begründbar.
PET-CT-Untersuchungen werden nach Analogansatz zu GOÄ Nr. 5420 (für diagnostische PET) oder nach eigenständigen Analogziffern abgerechnet, die die BÄK aktualisiert. FDG-PET-CT-Untersuchungen erzielen Honorare von 700 bis 1.500 EUR je nach Indikation und Steigerungsfaktor. Hinzu kommen die Kosten des Radiopharmazeutikums (§ 10 GOÄ), die je nach Tracer 300 bis 600 EUR betragen können.
Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten
Nuklearmediziner sollten für PET-CT-Untersuchungen konsequent die aktuellen BÄK-Analogempfehlungen verwenden und den Analogansatz auf der Rechnung begründen. Ärzteversichert empfiehlt, Radiopharmaka-Kosten immer nach § 10 GOÄ separat auszuweisen, da diese Kosten sonst vom Honorar nicht gedeckt werden.
Typische Fehler bei Nuklearmedizinern
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der separaten Abrechnung von Radiopharmaka-Kosten, was pro PET-CT-Untersuchung erhebliche Mindereinnahmen von 300 bis 600 EUR bedeutet. Zweiter Fehler: Nuklearmediziner verwenden für PET-CT veraltete Analogziffern, die von PKV-Kassen zunehmend abgelehnt werden, statt die aktuellen BÄK-Empfehlungen zu nutzen.
Fazit
Nuklearmediziner optimieren die GOÄ-Abrechnung durch aktuelle BÄK-Analogansätze für PET-CT und konsequente Materialkosten-Abrechnung für Radiopharmaka. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- Gesetze im Internet – Gebührenordnung für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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