Pathologen rechnen ausschließlich für zuweisende Einrichtungen oder direkt für PKV-Patienten und Selbstzahler ab. Die GOÄ-Abrechnung in der Pathologie ist durch ein Labor-Kapitel geprägt, das histologische, zytologische und molekulare Leistungen umfasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Histologische Untersuchungen (GOÄ 4815 ff.) werden nach Präparatanzahl und Komplexität abgerechnet; Stufenschnitte und Immunhistochemie sind gesondert berechenbar
- Zytologische Abstriche (GOÄ 4850-4872) erzielen je nach Aufwand Honorare von 30 bis 120 EUR
- Molekularpathologische Leistungen (FISH, NGS) werden nach GOÄ-Analogziffern abgerechnet, die die BÄK fortlaufend aktualisiert
GOÄ-Abrechnung speziell für Pathologen
Pathologen rechnen Schnittbiopsien histologisch nach GOÄ Nr. 4815 (histologische Untersuchung eines Präparates: Einfachsatz 17,49 EUR) und Nr. 4816 (für jedes weitere Präparat: 8,74 EUR) ab. Stufenschnitte sind nach GOÄ Nr. 4830 separat berechenbar (Einfachsatz 11,66 EUR). Immunhistochemische Färbungen werden nach Analogansatz GOÄ 4851 analog (pro Antikörper: ca. 20 bis 50 EUR Einfachsatz) abgerechnet. Ein umfangreiches histologisches Befundpaket mit Stufenschnitten und IHC erzielt Honorare von 200 bis 600 EUR.
Molekularpathologische NGS-Panel-Untersuchungen werden nach Analogansätzen der BÄK abgerechnet; umfangreiche Panels (50-Genpanel) erzielen Analoghonorare von 500 bis 1.500 EUR. Die Sachkosten für Sequenzierungsreagenzien und bioinformatische Auswertung sind nach § 10 GOÄ separat abrechnebar.
Worauf Pathologen besonders achten sollten
Pathologen sollten für immunhistochemische Leistungen die exakten Antikörper und deren Anzahl in der Rechnung ausweisen, da PKV-Kassen bei pauschalen Angaben kürzen. Ärzteversichert empfiehlt, für molekularpathologische Leistungen die aktuellen BÄK-Analogempfehlungen regelmäßig zu prüfen, da sich diese bei neuen Technologien häufig ändern.
Typische Fehler bei Pathologen
Ein häufiger Fehler ist das Pauschalieren von IHC-Kosten in einem einzigen Honorar, statt jeden Antikörper einzeln nach GOÄ-Analogziffer auszuweisen. Zweiter Fehler: NGS-Sachkosten (Reagenzien, bioinformatische Auswertung) werden nicht nach § 10 GOÄ separat berechnet.
Fazit
Pathologen optimieren die GOÄ-Abrechnung durch Einzelnachweis immunhistochemischer Marker, aktuelle Analogansätze für molekulare Methoden und lückenlose Sachkostenerfassung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- KBV – Privatärztliche Abrechnung Pathologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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