Psychiater rechnen nach GOÄ hauptsächlich Gesprächsleistungen ab und haben durch die Psychotherapie-Ziffern ein spezifisches Abrechnungsrepertoire. Die korrekte Zuordnung psychotherapeutischer Sitzungen zu den Ziffern 860 bis 865 ist entscheidend für die Praxisrentabilität.
Das Wichtigste in Kürze
- Psychiatrische Gesprächsleistungen werden nach GOÄ Nr. 804 (psychiatrische Untersuchung) und Nr. 806 (Befunderhebung) abgerechnet
- Psychotherapeutische Sitzungen erzielen nach GOÄ Nr. 860-865 Honorare von 80 bis 160 EUR je Sitzung bei 2,3-fachem Faktor
- Psychiatrische Gutachten werden nach GOÄ-Ziffern für Gutachtenleistungen abgerechnet und erzielen attraktive Stundensätze
GOÄ-Abrechnung speziell für Psychiater
Psychiater rechnen psychiatrische Untersuchungen nach GOÄ Nr. 804 (psychiatrische Untersuchung, Einfachsatz 35,53 EUR) und Nr. 806 (Befunderhebung mit Testverfahren, Einfachsatz 26,23 EUR) ab. Mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ergibt die psychiatrische Untersuchung 81,72 EUR. Psychotherapeutische Einzel-Sitzungen werden nach GOÄ Nr. 860 (tiefenpsychologische Kurztherapie, 50 Minuten, Einfachsatz 69,03 EUR) abgerechnet; mit 2,3-fachem Faktor 158,77 EUR.
Psychiatrische Gutachten (Schuldfähigkeit, Betreuungsrecht, Rentenversicherung) werden nach GOÄ Nr. 85 (Schriftlicher Bericht, bis 5 Seiten: Einfachsatz 17,49 EUR) und Nr. 80 (gutachterliche Stellungnahme, Einfachsatz 57,83 EUR) plus zeitbasierte Zeugnis-Ziffern (GOÄ 83, Einfachsatz 20,61 EUR pro angefangene Stunde) abgerechnet. Ein umfangreiches forensisch-psychiatrisches Gutachten mit 20 Stunden Zeitaufwand erzielt Honorare von 500 bis 1.500 EUR.
Worauf Psychiater besonders achten sollten
Psychiater sollten die korrekte Zuordnung von psychotherapeutischen Sitzungen zu den GOÄ-Ziffern 860-865 kennen: Die Wahl der Ziffer hängt vom Verfahren (tiefenpsychologisch, verhaltenstherapeutisch, gesprächspsychotherapeutisch) und von der Sitzungsdauer ab. Ärzteversichert empfiehlt, für Gutachtertätigkeiten die Honorarvereinbarung vorab zu klären, da die JVEG-Sätze (für Gerichtsgutachten) oft unter den GOÄ-Honoraren liegen.
Typische Fehler bei Psychiatern
Ein häufiger Fehler ist die Verwendung der allgemeinen Beratungsziffer (GOÄ 1) für psychotherapeutische Sitzungen, obwohl die spezifischen Psychotherapie-Ziffern (860-865) deutlich höhere Honorare ergeben. Zweiter Fehler: Psychiater vergessen, Testdiagnostik (standardisierte Tests wie PHQ-9, HAMD) nach GOÄ-Analogziffer separat abzurechnen.
Fazit
Psychiater erschließen das GOÄ-Potenzial durch präzise Verwendung der Psychotherapie-Ziffern, begründete Steigerungsfaktoren und separate Abrechnung von Testdiagnostik. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar und Abrechnungshinweise
- KBV – Privatärztliche Abrechnung Psychiatrie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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