Radiologen verfügen durch MRT, CT und interventionelle Verfahren über ein GOÄ-Kapitel mit erheblichem Honorarpotenzial. Da die GOÄ von 1996 moderne MRT-Protokolle nur unvollständig abbildet, spielen Analogziffern und korrekte Leitungskomponenten eine wichtige Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

  • MRT-Untersuchungen werden nach GOÄ-Kapitel O abgerechnet; der Honoraranteil von Technik (GOÄ 5700 ff.) und Befundung ist zu trennen
  • Interventionelle Leistungen (Biopsien, Drainagen, Embolisationen) werden nach GOÄ-Kapitel L abgerechnet und erzielen attraktive Honorare
  • Kontrastmittelkosten sind nach § 10 GOÄ immer separat ansetzbar

GOÄ-Abrechnung speziell für Radiologen

Radiologen rechnen MRT-Untersuchungen nach GOÄ-Kapitel O ab: MRT Kopf (GOÄ 5700: Einfachsatz 174,88 EUR), MRT Wirbelsäule (GOÄ 5720: 203,18 EUR), MRT Abdomen (GOÄ 5721: 203,18 EUR). Mit dem 1,8-fachen Faktor (Labor-Regelfaktor für technische Leistungen) ergibt das MRT-Kopf 314,78 EUR. Kontrastmittel wird nach § 10 GOÄ separat berechnet (je nach Mittel 30 bis 80 EUR).

Interventionelle radiologische Eingriffe (CT-gesteuerte Biopsien GOÄ 315 analog, Drainageeinlagen, Embolisationen) erzielen nach GOÄ-Kapitel L und entsprechendem Analogansatz deutlich höhere Honorare: Eine CT-gesteuerte Biopsie (GOÄ 315 analog, Einfachsatz ca. 35 EUR; plus GOÄ CT-Steuerung analog) erzielt mit 2,3-fachem Faktor und Steuerungszuschlag Gesamthonorare von 150 bis 400 EUR.

Worauf Radiologen besonders achten sollten

Radiologen sollten bei MRT-Untersuchungen die Honorar-Komponenten Technik (GOÄ 5700 ff.) und ärztliche Befundung (GOÄ 5722 ff.) immer separat ausweisen; das Zusammenfassen in einer Ziffer führt zu Honorarverlusten. Ärzteversichert empfiehlt, für interventionelle Eingriffe eine präzise Dokumentation des Leistungsumfangs zu führen, da höhere Steigerungsfaktoren begründet sein müssen.

Typische Fehler bei Radiologen

Ein verbreiteter Fehler ist das Vergessen der Kontrastmittelkosten als § 10 GOÄ-Position, was pro Untersuchung 30 bis 80 EUR Mindereinnahmen bedeutet. Zweiter Fehler: Radiologen verwenden für neuere Bildgebungsverfahren (MRT mit neueren Sequenzen) keine Analogziffern und lassen damit Honorarpotenzial liegen.

Fazit

Radiologen erschließen das volle GOÄ-Potenzial durch lückenlose Kontrastmittelabrechnung, korrekte Trennung von Technik und Befundung sowie aktuelle Analogansätze für moderne Bildgebungsverfahren. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →