Unfallchirurgen rechnen bei Privatpatienten operative Leistungen nach GOÄ-Kapitel L ab und haben durch D-Arzt-Tätigkeiten zudem ein eigenes Abrechnungssystem der DGUV. Die korrekte Abgrenzung beider Systeme ist für die Praxisrentabilität entscheidend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Operative unfallchirurgische Leistungen werden nach GOÄ-Kapitel L abgerechnet; Zuschläge für ambulante Operationen (A2-A7) sind ansetzbar
  • D-Arzt-Leistungen (Durchgangsarztverfahren) werden nach dem DGUV-Arztvergütungsvertrag abgerechnet, der eigene Leistungsziffern hat
  • Osteosynthesematerial und Implantatkosten sind nach § 10 GOÄ vollständig absetzbar

GOÄ-Abrechnung speziell für Unfallchirurgen

Unfallchirurgen, die Privatpatienten operieren, rechnen Eingriffe wie Osteosynthesen nach GOÄ-Kapitel L ab. Eine Femurfraktur-Versorgung mit Marknagel (GOÄ Nr. 2347, Einfachsatz 319,57 EUR) erzielt mit 2,3-fachem Faktor 734,91 EUR. Hinzu kommen Implantatkosten für den Marknagel (300 bis 800 EUR) nach § 10 GOÄ und Anästhesiehonorar.

D-Arzt-Leistungen für Berufsunfälle werden nach dem Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger (DGUV) abgerechnet. Das Durchgangsarztbericht-Honorar (F2800: 30,72 EUR) und die erstmalige Untersuchung (F2200: 22,49 EUR) sind eigenständige Leistungen. Sachkosten für spezifisches Implantatmaterial werden hier ebenfalls separat abgerechnet.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen sollten für jeden Eingriff an Privatpatienten das Implantatmaterial mit Lieferschein und Rechnungsbeleg nach § 10 GOÄ dokumentieren und getrennt berechnen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für operativ-unfallchirurgische Leistungen auf ausreichende Deckungshöhen zu prüfen, da Osteosynthese-Komplikationen kostspielige Haftpflichtfälle generieren.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen von Implantatkosten als § 10 GOÄ-Positionen, was pro Operation Mindereinnahmen von 200 bis 1.000 EUR bedeuten kann. Zweiter Fehler: Unfallchirurgen verwechseln GOÄ und DGUV-Abrechnungsregeln und rechnen D-Arzt-Leistungen nach GOÄ ab, was zu Abrechnungsfehlern führt.

Fazit

Unfallchirurgen erschließen das volle GOÄ-Potenzial durch lückenlose Implantatkosten-Abrechnung, ambulante Operations-Zuschläge und klare Abgrenzung zwischen GOÄ und DGUV-Abrechnungssystem. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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