Allgemeinmediziner sind das Rückgrat der ambulanten Versorgung, wirtschaften aber häufig unter erheblichem Honorardruck. Das hausärztliche Vergütungssystem mit seiner Budgetierung über Regelleistungsvolumina zwingt viele Praxisinhaber dazu, Leistungen erbracht zu haben, die am Quartalsende nicht mehr vergütet werden. Wer die relevanten Abrechnungsziffern und Sonderregelungen nicht kennt, verschenkt bares Geld.
Das Wichtigste in Kürze
- Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) konsequent ausschöpfen, bevor das Quartal endet
- Chronikerzuschläge (GOP 03220/03221) und Koordinationsleistungen zuverlässig dokumentieren, da sie einen erheblichen Honoraranteil ausmachen
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) als ergänzende Einnahmequelle strategisch planen und rechtssicher umsetzen
Honorar-Optimierung speziell für Allgemeinmediziner
Das hausärztliche Honorar setzt sich aus dem morbiditätsbedingten Gesamtvolumen, dem hausärztlichen Versorgungsbereich und zahlreichen Zusatzpauschalen zusammen. Allgemeinmediziner mit einem hohen Anteil chronisch kranker Patienten können durch die konsequente Abrechnung der Chronikerzuschläge (GOP 03220: ca. 14,23 EUR; GOP 03221: ca. 10,73 EUR) pro Quartal und Patient erhebliche Mehreinnahmen erzielen. Bei 500 Chronikerpatienten summiert sich das auf bis zu 12.000 EUR je Quartal zusätzlich.
Hausärzte mit Zulassung zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) nach § 73b SGB V erhalten darüber hinaus Selektivverträge, die außerhalb der KV-Budgetierung vergütet werden. Der Jahresumsatz einer gut aufgestellten Allgemeinarztpraxis liegt je nach Patientenstamm und Standort zwischen 300.000 und 500.000 EUR brutto. Die Kosten für Personal, Miete und Technik betragen typischerweise 50 bis 60 Prozent des Umsatzes, sodass der Praxisinhaber mit einem Jahresverdienst von 120.000 bis 200.000 EUR rechnen kann. Wer Leistungen unterhalb des Gesamtvolumens erbringt, verliert bares Honorar.
Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten
Hausärzte sollten die Abrechnung von Hausbesuchen (GOP 01410 ff.) und Pflegeheimvisiten konsequent dokumentieren, da diese Leistungen häufig unterschätzt werden und außerhalb des RLV vergütet werden können. Auch die Genehmigung zur Teilnahme an Disease-Management-Programmen (DMP) schafft planbare Zusatzhonorare je eingeschriebenem Patienten. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zur Honoraroptimierung auch die Absicherung des Praxiseinkommens zu prüfen, da Unterversicherung bei Berufsunfähigkeit oder Praxisausfall das optimierte Honorar rasch zunichtemacht.
Typische Fehler bei Allgemeinmediziner
Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende oder unvollständige Dokumentation der Chronikerzuschläge. Die KV prüft diese Abrechnungen genau; fehlen Diagnosen nach ICD-10 in der richtigen Kodiertiefe, werden die Zuschläge gestrichen. Ein weiterer Fehler betrifft IGeL-Leistungen: Viele Allgemeinmediziner rechnen diese mündlich ab, ohne ein schriftliches Informations- und Einwilligungsformular. Das ist ein Haftungsrisiko und kann zu Rückforderungen führen. Schließlich unterschätzen viele Hausärzte den Wert von Selektivverträgen, weil der administrative Aufwand hoch erscheint; langfristig übersteigen die Erträge jedoch den Aufwand deutlich.
Fazit
Allgemeinmediziner, die ihre Abrechnungsmöglichkeiten vollständig ausschöpfen, können ihr Praxishonorar um 10 bis 20 Prozent steigern, ohne mehr Patienten behandeln zu müssen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorar und Abrechnung
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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