Augenärzte gehören zu den Fachrichtungen mit dem höchsten IGeL-Potenzial im ambulanten Bereich. Gleichzeitig unterliegen ihre Kassenleistungen einer strikten Budgetierung, was bedeutet: Wer technisch aufwendige Geräte wie OCT oder Lasertherapien nicht systematisch privat abrechnet, arbeitet häufig zu seinem wirtschaftlichen Nachteil.
Das Wichtigste in Kürze
- Die OCT-Untersuchung (Optische Kohärenztomographie) ist für GKV-Patienten nur in bestimmten Indikationen erstattungsfähig; als IGeL-Leistung lässt sie sich für 50 bis 80 EUR je Untersuchung privat abrechnen
- Sehschulleistungen, Kontaktlinsenanpassungen und Brillenrezept-Zusatzleistungen sind wichtige Honorarbausteine außerhalb des KV-Budgets
- PKV-Patienten und Selbstzahler machen in vielen Augenarztpraxen 30 bis 40 Prozent des Umsatzes aus; ihre Abrechnung nach GOÄ muss konsequent optimiert werden
Honorar-Optimierung speziell für Augenärzte
Im EBM-Bereich erzielen niedergelassene Augenärzte pro Quartal und Patient eine Grundpauschale von rund 28 EUR (GOP 06210). Hinzu kommen Zuschläge für technische Leistungen wie Spaltlampenuntersuchung, Tonometrie und Funduskopie. Der entscheidende Hebel liegt jedoch in der GOÄ-Abrechnung für PKV-Patienten: Die Spiegelung des Augenhintergrundes (GOÄ 1240) erbringt je nach Steigerungsfaktor zwischen 18 und 54 EUR; Lasertherapien (z.B. Argonlaser, GOÄ 1363) bis zu 180 EUR je Sitzung.
Augenarztpraxen mit einem jährlichen Bruttoumsatz von 400.000 bis 700.000 EUR sind gut aufgestellt. Praxen mit eigenem OP-Bereich für ambulante Kataraktoperationen können erheblich höhere Umsätze erzielen, da die ambulante Kataraktchirurgie zu den bestbezahlten ambulanten Eingriffen zählt. Pro Kataraktoperation fallen Honorare von 700 bis 1.200 EUR an, je nach Versicherungsstatus des Patienten.
Worauf Augenärzte besonders achten sollten
Augenärzte sollten ihre IGeL-Leistungen dokumentiert, transparent und rechtssicher anbieten. Die schriftliche Aufklärung und Einwilligungserklärung vor jeder IGeL-Leistung ist Pflicht und verhindert Rückforderungsrisiken. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisplanung auch die Betriebsausfallversicherung zu berücksichtigen, da die hochspezialisierten Geräte einer Augenarztpraxis bei Ausfall erhebliche Honorareinbußen verursachen.
Typische Fehler bei Augenärzte
Ein häufiger Fehler ist die Unterabrechnung von GOÄ-Leistungen bei PKV-Patienten. Viele Augenärzte verwenden pauschal den 2,3-fachen Steigerungsfaktor, obwohl bei aufwendigen Eingriffen der 3,5-fache Satz gerechtfertigt und begründbar ist. Ein weiterer Fehler ist das Fehlen eines strukturierten IGeL-Angebots; Patienten fragen diese Leistungen nicht von sich aus nach, wenn sie nicht aktiv und transparent informiert werden.
Fazit
Augenärzte mit einem konsequent optimierten Privat- und IGeL-Abrechnungsmanagement erzielen deutlich höhere Praxisumsätze als Kollegen, die sich auf das KV-Honorar beschränken. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorar und Abrechnung
- Bundesärztekammer – GOÄ und Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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