Chirurgen, die ambulant oder belegärztlich tätig sind, stehen vor der Herausforderung, hochkomplexe operative Leistungen korrekt zu codieren und abzurechnen. Fehler in der OP-Dokumentation führen direkt zu Honorarkürzungen oder Rückforderungen durch die KV, weshalb die Optimierung der Abrechnung eine lohnende Investition ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Operative Eingriffe müssen mit korrekten OPS-Codes (Operationen- und Prozedurenschlüssel) dokumentiert werden, da die Vergütung direkt von der Kodiertiefe abhängt
- Die ambulante Durchführung stationärer Eingriffe nach dem AOP-Vertrag (§ 115b SGB V) bietet erhebliche Honorarchancen außerhalb des KV-Regelleistungsvolumens
- Bei PKV-Patienten sind operativ tätige Chirurgen berechtigt, erhöhte GOÄ-Steigerungsfaktoren zu begründen; die durchschnittliche Liquidation liegt dabei 40 bis 80 Prozent über der bei GKV-Patienten
Honorar-Optimierung speziell für Chirurgen
Niedergelassene Chirurgen mit Belegbetten oder eigenem ambulantem OP-Bereich erzielen typische Jahresumsätze von 350.000 bis 600.000 EUR. Ein wesentlicher Hebel ist der AOP-Vertrag: Eingriffe wie Leistenhernioplastiken, Karpaltunnel-Operationen oder arthroskopische Eingriffe können ambulant mit DRG-ähnlichen Fallpauschalen vergütet werden, die teils erheblich über den EBM-Grundpauschalen liegen.
Die korrekte Kodierung operativer Leistungen ist entscheidend. Der OPS-Code muss den tatsächlichen Eingriff so genau wie möglich abbilden; ein zu unspezifischer Code kann den Honoraranspruch um 20 bis 30 Prozent mindern. Chirurgische Praxen, die ihre Kodierprozesse mit spezialisierten Abrechnungsberatern optimieren, können die Erlöse pro Eingriff spürbar steigern.
Worauf Chirurgen besonders achten sollten
Chirurgen sollten die Abrechnung von prä- und postoperativen Leistungen nicht vernachlässigen: Wundkontrollen (GOP 02300 ff.), Nachbehandlungen und Verordnungen sind häufig unterabgerechnet, obwohl sie erhebliche Honorarmengen ausmachen. Ärzteversichert empfiehlt, neben der Honoraroptimierung auch die Betriebshaftpflicht für den ambulanten OP-Bereich zu überprüfen, da chirurgische Komplikationen das häufigste Arzthaftungsthema sind.
Typische Fehler bei Chirurgen
Ein klassischer Fehler ist die Abrechnung von operativen Leistungen ohne zugehörige Anästhesiekoordination. In der Zusammenarbeit mit belegärztlichen Anästhesisten müssen die Abrechnungen koordiniert werden, um Doppelkürzungen zu vermeiden. Ein weiterer Fehler betrifft die GOÄ-Abrechnung bei Privatpatienten: Viele Chirurgen begründen erhöhte Steigerungsfaktoren nicht schriftlich, was zu erfolgreichen Kürzungen durch PKV-Versicherer führt.
Fazit
Chirurgen, die ihre OP-Dokumentation präzise führen und alle zulässigen Abrechnungspfade ausschöpfen, steigern ihren Praxiserlös nachhaltig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Ambulantes Operieren
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und GOÄ
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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