Dermatologen profitieren von einem besonders breiten Spektrum an privatärztlichen und IGeL-Leistungen. Da viele kosmetische und präventive Hautleistungen von der GKV nicht übernommen werden, bietet die Dermatologie eine der höchsten IGeL-Dichten aller Fachrichtungen. Wer dieses Potenzial nicht strukturiert nutzt, verschenkt erhebliche Einnahmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laserbehandlungen, Botox-Injektionen, Filler und Haarentfernung sind lukrative Privatleistungen, die außerhalb des KV-Budgets vergütet werden
  • Die Hautkrebsvorsorge (HAEK) nach EBM ist budgetiert; als IGeL-Leistung (erweitertes Hautkrebsscreening mit Dermatoskop) lässt sie sich für 30 bis 60 EUR privat abrechnen
  • PKV-Patienten und Selbstzahler sind in der Dermatologie überdurchschnittlich häufig; ihre GOÄ-Abrechnung muss konsequent optimiert werden

Honorar-Optimierung speziell für Dermatologen

Im EBM-Bereich liegt die Grundpauschale für Dermatologen bei rund 35 EUR (GOP 10210/10211) pro Quartal und Patient. Das kassenärztliche Honorar einer gut laufenden Gemeinschaftspraxis für Dermatologie liegt bei 400.000 bis 650.000 EUR Jahresumsatz. Der entscheidende Wachstumshebel liegt jedoch im Privatbereich: Ästhetische Dermatologie (Laser, Botox, Filler) kann pro Behandlung 150 bis 800 EUR einbringen; einige spezialisierte Praxen erzielen mit ästhetischen Leistungen 30 bis 50 Prozent ihres Gesamtumsatzes.

Für die Abrechnung von GOÄ-Leistungen bei PKV-Patienten gilt: Exzisionen (GOÄ 2402 ff.), Lichttherapien (GOÄ 565) und dermatologische Photodynamische Therapie (GOÄ 570) sind bei korrekter Begründung mit 2,3-fachem bis 3,5-fachem Steigerungsfaktor abrechenbar. Eine Photodynamische Therapie erbringt bei PKV-Patienten 250 bis 420 EUR je Sitzung.

Worauf Dermatologen besonders achten sollten

Dermatologen mit ästhetischem Schwerpunkt sollten ihre Preislisten jährlich an den Markt anpassen, da die Nachfrage nach ästhetischen Behandlungen gestiegen ist und die Zahlungsbereitschaft entsprechend hoch ist. Ärzteversichert empfiehlt außerdem, die Berufshaftpflicht für ästhetische Eingriffe gesondert zu prüfen, da diese ein eigenständiges Risikoprofil gegenüber medizinisch indizierten Eingriffen aufweisen.

Typische Fehler bei Dermatologen

Viele Dermatologen vergessen die schriftliche Aufklärung vor IGeL-Leistungen, was bei Streitigkeiten mit Patienten zu erheblichen Haftungsrisiken führt. Ein weiterer Fehler ist die Abrechnung von Wundbehandlungen (GOP 02300 ff.) unter der Grundpauschale; diese sind separat abrechenbar und werden häufig pauschal abgegolten.

Fazit

Dermatologen, die ihr IGeL- und Privatleistungsportfolio strategisch entwickeln und sauber abrechnen, gehören zu den wirtschaftlich erfolgreichsten niedergelassenen Ärzten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →