Gynäkologen arbeiten in einem Fachgebiet, das sowohl primärärztliche als auch hochspezialisierte Leistungen vereint. Die kassenärztliche Vergütung ist stark budgetiert, während der Privatbereich durch Pränataldiagnostik, Wunschleistungen und die Betreuung von PKV-Patientinnen erhebliche Honorarchancen bietet. Wer diese Potenziale nicht ausschöpft, bleibt wirtschaftlich hinter seinen Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erweiterte Ultraschalldiagnostik in der Schwangerschaft (NIPT, Feinultraschall) ist für GKV-Patientinnen nur eingeschränkt erstattungsfähig und kann als IGeL für 80 bis 250 EUR privat abgerechnet werden
  • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen nach Krebsfrüherkennungs-Richtlinie sind budgetiert; Zusatzleistungen wie HPV-Test als Selbstzahlerleistung bringen 25 bis 50 EUR je Untersuchung
  • Belegärztliche Geburten und gynäkologische Operationen außerhalb des Regelleistungsvolumens bieten erhebliche Mehrvergütungen

Honorar-Optimierung speziell für Gynäkologen

Die Grundpauschale für Gynäkologen im EBM liegt bei etwa 38 EUR (GOP 08210/08211) pro Quartal und Patientin. Hinzu kommen Zusatzpauschalen für Mutterschaftsvorsorge (GOP 01770 ff.) und spezielle Untersuchungsleistungen. Der Jahresumsatz einer gut geführten Gynäkologiepraxis liegt zwischen 350.000 und 550.000 EUR.

Ein zentraler Honorarhebel ist die erweiterte Pränataldiagnostik: Der kombinierte Ersttrimestertest (Nackenfaltenmessung, Bluttest) als IGeL-Leistung erbringt 130 bis 250 EUR je Patientin. Hinzu kommt der NIPT (nicht-invasiver Pränataltest), der seit 2020 für Risikoschwangerschaften von der GKV bezahlt wird; für Patientinnen ohne Risiko bleibt er eine private Selbstzahlerleistung von 200 bis 300 EUR. Praxen, die strukturiert über diese Möglichkeiten aufklären, steigern ihren Umsatz erheblich.

Worauf Gynäkologen besonders achten sollten

Gynäkologen sollten die Abrechnungsmöglichkeiten im Bereich der belegärztlichen Geburtshilfe genau kennen. Hebammenleistungen und ärztliche Geburtsbegleitungsleistungen sind getrennt abrechenbar; fehlende Dokumentation führt zu Honorarverlusten. Ärzteversichert empfiehlt, auch die Berufshaftpflicht für Geburtsmedizin separat zu bewerten, da geburtshilfliche Komplikationen zu den teuersten Schadenfällen in der Arzthaftung gehören.

Typische Fehler bei Gynäkologen

Ein häufiger Fehler ist die Nichtabrechnung von Konsiliarleistungen bei Überweisung an andere Fachrichtungen. Gynäkologen, die als koordinierende Ärzte fungieren, haben Anspruch auf entsprechende Koordinationspauschalen. Zudem unterschätzen viele Gynäkologen die Nachfrage nach privaten Kontrazeptionsberatungen und Beratungsleistungen, die außerhalb des Budgets abrechenbar sind.

Fazit

Gynäkologen mit einem gut strukturierten IGeL- und Privatleistungsangebot können ihren Praxisumsatz um 15 bis 25 Prozent steigern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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