HNO-Ärzte stehen vor der Herausforderung, ein breites Leistungsspektrum von Schwindel und Hörminderung bis hin zu ambulanten Operationen korrekt abzurechnen. Die kassenärztliche Budgetierung trifft besonders die audiologischen Leistungen, während das ambulante Operieren erhebliche Honorarchancen außerhalb des Regelleistungsvolumens bietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Audiologische Leistungen wie Audiogramme, Tympanometrie und Stapediusreflexmessung sind separat abrechenbar und werden häufig unter der Grundpauschale subsumiert
  • Ambulante Operationen (Tonsillektomie, Adenotomie, Parazentesen) nach dem AOP-Vertrag liegen außerhalb des KV-Budgets und sind gut vergütet
  • Schlafmedizinische Leistungen und Schnarchen-Diagnostik bieten als IGeL-Leistungen erhebliche Privatumsätze

Honorar-Optimierung speziell für HNO-Ärzte

Die EBM-Grundpauschale für HNO-Ärzte liegt bei rund 32 EUR (GOP 09210/09211) pro Quartal und Patient. Entscheidend für die Honoraroptimierung ist die konsequente Abrechnung von audiologischen Zusatzleistungen: Die Tonaudiometrie (GOP 09321) ist separat vergütungsfähig und wird bei unklarer Hörminderung häufig veranlasst. Im ambulanten Operieren erbringt eine Tonsillektomie nach AOP-Vertrag 250 bis 400 EUR, eine Parazentese mit Paukendrainage 120 bis 180 EUR.

HNO-Praxen mit eigenem OP-Bereich oder Kooperationsvertrag mit einer Tagesklinik erzielen Jahresumsätze von 350.000 bis 600.000 EUR. Der GOÄ-Bereich bei PKV-Patienten ist durch häufige operative Eingriffe, umfangreiche Diagnostik und langwierige Nachsorgetermine besonders ertragreich: GOÄ-Leistungen wie die Nasenendoskopie (GOÄ 1412) oder die Kehlkopfspiegelung (GOÄ 1530) bringen je nach Steigerungsfaktor 45 bis 135 EUR.

Worauf HNO-Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte sollten die Abrechnung von Hausbesuchen und Heimversorgungsleistungen nicht vergessen, insbesondere für ältere Patienten mit Hörgeräteversorgung. Diese Leistungen sind oft Teil der Versorgungskette, werden aber abrechnungstechnisch häufig ausgelassen. Ärzteversichert empfiehlt, bei Planung einer eigenen Praxis mit OP-Bereich die Betriebsunterbrechungsversicherung und Inventarversicherung für das teure HNO-Equipment in die Gesamtkalkulation einzubeziehen.

Typische Fehler bei HNO-Ärzte

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Abrechnung für postoperative Nachsorgeleistungen. Nach ambulanten Operationen haben Patienten mehrere Kontrolltermine; die entsprechenden GOÄ- oder EBM-Ziffern werden oft nicht konsequent erfasst. Zudem unterschätzen viele HNO-Ärzte das Potenzial der Schlafmedizin: Schnarchen-Diagnostik und CPAP-Therapieberatung sind als Selbstzahlerleistung für 80 bis 150 EUR je Sitzung abrechenbar.

Fazit

HNO-Ärzte, die ihre operative Tätigkeit konsequent nach AOP-Vertrag abrechnen und audiologische Leistungen vollständig erfassen, steigern ihren Praxisumsatz signifikant. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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