Internisten behandeln ein breites Spektrum chronisch kranker Patienten, was einerseits hohe Fallzahlen und andererseits erhebliche Abrechnungsmöglichkeiten für Chroniker- und DMP-Zuschläge bietet. Das hausärztlich tätige Internistenmodell und das fachärztliche Internistenmodell unterscheiden sich dabei grundlegend in ihrer Honorarstruktur.
Das Wichtigste in Kürze
- Hausärztlich tätige Internisten profitieren von denselben Chronikerzuschlägen wie Allgemeinmediziner (GOP 03220/03221); fachärztlich tätige Internisten haben eigene Zusatzpauschalen für ihre Spezialisierung
- Schwerpunktzuschläge für Kardiologie, Gastroenterologie oder Pneumologie innerhalb der Inneren Medizin ermöglichen deutliche Honorarsteigerungen ohne Mehrarbeit
- Die Abrechnung invasiver diagnostischer Leistungen wie Gastroskopie, Koloskopie und Echokardiographie ist ein zentraler Erlöshebel
Honorar-Optimierung speziell für Internisten
Fachärztliche Internisten erzielen mit interventionellen Leistungen die höchsten EBM-Vergütungen in ihrer Fachgruppe. Eine Koloskopie (GOP 13421) wird mit rund 121 EUR vergütet; eine Gastroskopie (GOP 13400) mit ca. 58 EUR. Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie, die beide Untersuchungen an einem Tag für verschiedene Patienten durchführen, können deutlich höhere Tageshonorare erzielen als konservativ tätige Kollegen.
Internisten in der hausärztlichen Versorgung haben durch DMP-Einschreibungen (z.B. DMP KHK, DMP Diabetes Typ 2) planbare Zusatzhonorare. Je eingeschriebenem Patienten und Quartal werden zwischen 8 und 28 EUR zusätzlich vergütet; bei 200 eingeschriebenen DMP-Patienten summierten sich diese Beträge auf 6.400 bis 22.400 EUR je Quartal.
Worauf Internisten besonders achten sollten
Internisten sollten die Abrechnung von geriatrischen Assessments und komplexen Beratungsleistungen bei multimorbiden Patienten nicht vergessen. Diese Leistungen sind zeitintensiv, aber außerhalb des Regelleistungsvolumens abrechenbar. Ärzteversichert empfiehlt, die Absicherung des Praxiseinkommens bei längerer Erkrankung zu prüfen; bei internistischen Gemeinschaftspraxen ist ein Praxisausfallschutz besonders relevant, da der Ausfall eines Partners die Praxis erheblich belasten kann.
Typische Fehler bei Internisten
Ein verbreiteter Fehler ist die Nichtabrechnung von Zuschlägen für komplexe Behandlungsfälle (z.B. GOP 13545 für aufwendige Fälle in der Inneren Medizin). Viele Internisten kodieren diese Zuschläge nicht, weil sie den Aufwand scheuen oder die Ziffer nicht kennen. Zudem unterschätzen fachärztliche Internisten oft den Wert einer strukturierten IGeL-Beratung; Check-up-Untersuchungen über den GKV-Gesundheitscheck hinaus sind als Privatleistung für 80 bis 200 EUR angeboten werden.
Fazit
Internisten, die ihre Abrechnungsziffern für interventionelle Leistungen, Chroniker-Zuschläge und DMP-Einschreibungen vollständig nutzen, steigern ihr Quartalshonorar erheblich. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorar und Abrechnung
- Bundesärztekammer – Innere Medizin und Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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