Kinderärzte sind in ihrer Vergütungsstruktur besonders stark von Vorsorgeuntersuchungen und Impfleistungen abhängig. Gleichzeitig bieten die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U11, J1, J2) erhebliche Abrechnungsmöglichkeiten, die nur dann vollständig genutzt werden, wenn die zugehörigen Ziffern konsequent erfasst werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U2 bis U9 sowie J1 und J2) sind fest vergütete Leistungen außerhalb des Regelleistungsvolumens und sollten lückenlos dokumentiert werden
- Impfleistungen nach dem Impfkalender werden separat vergütet; Aufklärungsgespräch und Impfstoffgabe (GOP 89112) sind eigenständige Abrechnungsposten
- Entwicklungsdiagnostische Leistungen, Sprachtests und Hörtests für Kleinkinder bieten als Zusatzleistungen erhebliche Honorarchancen
Honorar-Optimierung speziell für Kinderärzte
Die Grundpauschale für Kinderärzte liegt im EBM bei rund 34 EUR (GOP 04110/04111) pro Quartal und Patient. Entscheidend für den Honorarerfolg sind jedoch die Vorsorge-Ziffern: Die U7a (GOP 01723) bringt ca. 65 EUR; die U9 (GOP 01724) ca. 70 EUR. Praxen mit hohem Anteil junger Familien und konsequenter Erinnerungspolitik können so quartalsweise erhebliche Zusatzhonorare erzielen.
Impfleistungen sind ein weiterer wichtiger Baustein: Je Impfkonsultation kommen Beratungsziffer, Impfstoffgabe und ggf. Zuschläge für kombinierte Impfstoffe zusammen. Bei einer Praxis mit 800 aktiven Patientenkindern und einer Impfquote von 90 Prozent entstehen mehrere hundert Impfkontakte im Jahr, was einen relevanten Honoraranteil ausmacht.
Worauf Kinderärzte besonders achten sollten
Kinderärzte sollten die Abrechnung von Beratungsleistungen für Eltern (GOP 01435 und zugehörige Beratungsziffern) nicht unterschätzen. Ausführliche Gespräche über Ernährung, Schlaf oder Entwicklung überschreiten oft die Grundpauschale und können separat abgerechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, für Kinderärzte in der Niederlassung auch die Praxisausfallversicherung zu prüfen, da Infektionswellen und saisonale Nachfragespitzen zu unberechenbaren Belastungen führen können.
Typische Fehler bei Kinderärzte
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Abrechnung von Früherkennungsleistungen für Hör- und Sehstörungen (GOP 01710, 01711). Diese Leistungen sind extrabudgetär vergütet und werden in vielen Praxen nicht systematisch erfasst. Ein weiterer Fehler betrifft die Nichtabrechnung von Zuschlägen für Patienten in besonderen Behandlungssituationen, z.B. Kinder mit chronischen Erkrankungen wie Asthma oder Diabetes.
Fazit
Kinderärzte, die ihre Vorsorge- und Impfleistungen vollständig erfassen und Beratungsleistungen konsequent abrechnen, erzielen ein deutlich höheres Quartalshonorar. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Kinderärzte und Vorsorge
- Bundesärztekammer – Pädiatrie und Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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