Neurologen behandeln viele Patienten mit chronischen, langwierigen Erkrankungen wie Epilepsie, Multiple Sklerose oder Parkinson. Diese Patientenstruktur bietet erhebliche Möglichkeiten für Chroniker-Zuschläge und Zusatzpauschalen, die in der täglichen Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neurologische Untersuchungsleistungen wie EEG (GOP 16311), EMG (GOP 16322) und evozierte Potenziale (GOP 16321) sind separat abrechenbar und dürfen nicht in der Grundpauschale untergehen
  • Patienten mit MS, Epilepsie oder Parkinson generieren durch DMP-Einschreibungen und Zusatzpauschalen planbare Mehrvergütungen
  • Die Abrechnung von neuropsychologischen Testverfahren und Gedächtnisuntersuchungen bietet als IGeL-Leistung erhebliches Privatumsatzpotenzial

Honorar-Optimierung speziell für Neurologen

Die Grundpauschale für Neurologen (GOP 16211/16212) liegt bei rund 40 EUR pro Quartal und Patient. Entscheidend für den Honorarertrag sind die technischen Zusatzleistungen: Ein EEG (GOP 16311) wird mit ca. 47 EUR vergütet; ein EMG (GOP 16322) mit ca. 40 EUR. Praxen mit eigenem Elektrophysiklabor, die beide Leistungen regelmäßig erbringen, erzielen erheblich höhere Quartalshonorare als rein konservativ tätige Kollegen.

Neurologen, die MS-Patienten betreuen, können durch die Abrechnung von Infusionstherapien (GOP 30710 ff.) außerhalb des Regelleistungsvolumens wesentliche Mehrumsätze erzielen. Pro Infusionstherapie-Tag kommen Honorare von 100 bis 200 EUR zusammen; bei zehn MS-Patienten mit je vier Therapietagen je Quartal ergibt das 4.000 bis 8.000 EUR zusätzlich.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten die Dokumentation neuropsychologischer Testleistungen besonders sorgfältig führen. Tests wie MoCA, MMST oder Demenzscreenings sind für GKV-Patienten unter bestimmten Voraussetzungen abrechenbar; darüber hinaus können umfangreichere neuropsychologische Gutachten für Rentengutachten oder Fahreignungsbeurteilungen als Privatleistung berechnet werden. Ärzteversichert empfiehlt, für Neurologen mit Infusionspraxis die Berufshaftpflicht regelmäßig zu überprüfen.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Abrechnung von Botulinum-Toxin-Injektionen bei Spastik oder Migräne (GOP 02360). Diese Leistung ist extrabudgetär vergütet und wird in Praxen, die regelmäßig Botulinumtoxin einsetzen, häufig nicht konsequent erfasst. Zudem unterschätzen viele Neurologen den Wert von Schlafmedizin-Kooperationen; Schlafapnoe-Diagnostik kann als Konsiliarleistung nach Überweisung gut vergütet werden.

Fazit

Neurologen mit einem breiten Spektrum technischer Leistungen und strukturierter Chronikerverwaltung sichern ihren Praxisertrag langfristig. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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