Notfallmediziner sind überwiegend angestellt und haben damit eine andere Honorarperspektive als niedergelassene Kollegen. Ihr Einkommen hängt von Tarifverträgen, Bereitschaftsdiensten und Zusatzverdiensten als Notarzt ab. Wer die Gehaltsstruktur nicht aktiv mitgestaltet, verschenkt Einkommenschancen, die der Markt bietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienst werden als Nebentätigkeit separat vergütet; der Stundensatz für Notarztdienste liegt je nach Bundesland zwischen 20 und 50 EUR, zuzüglich Einsatzpauschalen
  • Angestellte Notfallmediziner in Krankenhäusern können durch Rufbereitschaften, Überstunden und ärztliche Weiterbildungsleistungen ihr Grundgehalt erheblich aufstocken
  • Der Markt für Gutachten (Reisefähigkeit, Fluguntauglichkeit) ist für erfahrene Notfallmediziner ein lohnendes Zusatzbeschäftigungsfeld

Honorar-Optimierung speziell für Notfallmediziner

Angestellte Notfallmediziner im Krankenhaus werden nach TV-Ärzte/VKA oder Haustarifvertrag vergütet. Das Grundgehalt eines Facharztes in der Notaufnahme liegt je nach Karrierestufe und Klinikgröße zwischen 6.500 und 10.000 EUR brutto monatlich. Entscheidend für die Gesamtvergütung ist die Bereitschaftsdienstpauschale: Pro Bereitschaftsdienst von 16 Stunden können 300 bis 600 EUR Zusatzvergütung anfallen; bei zehn Diensten im Monat summiert sich das auf 3.000 bis 6.000 EUR Zusatzeinkommen.

Freiberuflich tätige Notärzte im Rettungsdienst werden je nach KV-Bezirk und Landkreis nach unterschiedlichen Modellen vergütet. In Bayern beträgt die Notarztzulage pro Einsatzstunde rund 30 bis 35 EUR; in Baden-Württemberg und NRW liegen die Sätze ähnlich. Notärzte mit eigenem Einsatzbereitschaftsvertrag haben mehr Einfluss auf Dienstfrequenz und Vergütungsgestaltung.

Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten

Notfallmediziner in Doppelstruktur (Klinik plus Rettungsdienst) sollten ihre Gesamtarbeitszeit im Blick behalten, da die Kombination der Tätigkeiten schnell zu Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeit führen kann. Ärzteversichert empfiehlt, für den freiberuflichen Notarzt-Bereich eine eigenständige Berufshaftpflicht abzuschließen, da die Haftungsrisiken bei Einsätzen unter Extrembedingungen wesentlich von der Klinik-Haftpflicht abweichen können.

Typische Fehler bei Notfallmediziner

Viele Notfallmediziner akzeptieren ihren Tarifvertrag ungeprüft und verhandeln nicht über individuelle Zusatzvergütungen. Erfahrene Notfallspezialisten können bei einem Trägerwechsel oder bei Kliniken mit Personalmangel deutlich über Tarif verhandeln. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Planung der Altersvorsorge: Als angestellte Ärzte ohne KV-Zulassung sind Notfallmediziner nicht Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerks; sie müssen aktiv eine private Altersvorsorge aufbauen.

Fazit

Notfallmediziner, die Bereitschaftsdienste und freiberufliche Notarzttätigkeiten klug kombinieren, erzielen deutlich über dem Durchschnittsgehalt liegende Gesamtvergütungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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