Niedergelassene Onkologen sind für viele Krebspatienten die zentrale ambulante Anlaufstelle. Ihre Honorarstruktur ist durch die hohen Kosten für onkologische Medikamente, die separat vergüteten Infusionstherapien und die besonders intensive Betreuungszeit geprägt. Wer die onkologischen Zusatzpauschalen und Arzneimittelregelungen nicht kennt, riskiert erhebliche Abrechnungsverluste.
Das Wichtigste in Kürze
- Onkologische Zusatzpauschalen (GOP 13492 ff.) für die Betreuung von Krebspatienten sind außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet und pro Patient deutlich höher als reguläre Facharztziffern
- Infusionstherapien mit hochpreisigen Onkologika (z.B. Checkpoint-Inhibitoren, monoklonale Antikörper) werden nach Arzneimittelpreis plus Sachkostenpauschale vergütet; die Abgrenzung zu Praxiskosten muss sorgfältig erfolgen
- Die onkologische Palliativversorgung bietet mit GOP 03370 ff. und spezialisierten SAPV-Verträgen planbare Zusatzhonorare
Honorar-Optimierung speziell für Onkologen
Niedergelassene Onkologen erzielen Jahresumsätze von 600.000 bis über 2 Millionen EUR, wobei ein erheblicher Teil auf Arzneimittelumsätze entfällt. Der eigentliche ärztliche Honoraranteil liegt nach Abzug der Arzneimittelkosten und Praxiskosten bei 200.000 bis 500.000 EUR Jahresnettoeinkommen. Die onkologische Zusatzpauschale (GOP 13492) bringt je Behandlungsfall ca. 320 EUR extrabudgetär; bei 150 Fällen pro Quartal sind das 48.000 EUR Quartalshonorar allein aus dieser Ziffer.
Onkologen, die zugelassene Chemotherapie-Zentren betreiben, können Sachkostenpauschalen für die Zubereitung von Zytostatika abrechnen (GOP 86516 ff.), die erhebliche Beträge ausmachen. Die korrekte Dokumentation jeder Infusionstherapie mit Wirkstoff, Dosis, Dauer und Diagnosebezug ist Voraussetzung für die vollständige Vergütung.
Worauf Onkologen besonders achten sollten
Onkologen sollten die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KV für Arzneimittelverordnungen engmaschig monitoren. Abweichungen von Verordnungsrichtgrößen führen zu Regressen, die schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ärzteversichert empfiehlt, für onkologische Praxen eine besondere Rechtsschutzversicherung für Arzneimittelregresse zu prüfen.
Typische Fehler bei Onkologen
Viele Onkologen vergessen die Abrechnung von Beratungsgesprächen im Rahmen der Erstdiagnose und der Therapieplanung. Diese zeitintensiven Gespräche sind als GOP 03230 (Problemorientierte ärztliche Gesprächsleistung) oder über die onkologische Zusatzpauschale separat vergütungsfähig. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Nutzung von Selektivverträgen für onkologische Versorgungsmodelle, die außerhalb der KV-Budgetierung erhebliche Zusatzvergütungen bieten.
Fazit
Onkologen, die ihre Zusatzpauschalen konsequent nutzen und die onkologische Pharmakotherapie korrekt abrechnen, sichern die Wirtschaftlichkeit ihrer intensiv betreuenden Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Onkologie und Arzneimittelregress
- Bundesärztekammer – Onkologie und Weiterbildung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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