Orthopäden behandeln überwiegend Patienten mit Beschwerden des Bewegungsapparats und haben eine ausgeprägte Mischstruktur aus konservativer und invasiver Tätigkeit. Injektionen, Akupunktur und sonographische Untersuchungen sind Leistungen, die pro Behandlung gut vergütet werden, in der Praxis aber häufig nicht vollständig abgerechnet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Sonographische Leistungen des Bewegungsapparats (GOP 33012 ff.) sind separat abrechenbar und werden in der orthopädischen Praxis häufig unterabgerechnet
- Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenbeschwerden (GOP 30790/30791) ist gesetzlich kassenfinanziert und außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet
- Intraartikuläre Injektionen (GOP 02340 ff.) und Stoßwellentherapie sind wichtige Einnahmebausteine, die strukturiert dokumentiert werden müssen
Honorar-Optimierung speziell für Orthopäden
Die Grundpauschale für Orthopäden (GOP 18210/18211) liegt bei rund 33 EUR pro Quartal und Patient. Der entscheidende Hebel liegt in den Zusatzleistungen: Eine Schultergelenksonographie (GOP 33012) bringt ca. 14 EUR; eine Injektionsleistung (GOP 02360) ca. 7 EUR; bei täglich 20 Injektionen ergibt sich allein daraus ein Tageszusatzhonorar von 140 EUR. Orthopäden mit einem hohen Anteil an Privatpatienten erzielen durch GOÄ-Positionen deutlich höhere Honorare.
Stoßwellentherapie ist eine der wirtschaftlich attraktivsten Leistungen in der Orthopädie. Sie ist für bestimmte Indikationen von der GKV erstattungsfähig; für andere Indikationen (z.B. kosmetische Cellulite-Behandlung) ist sie eine Privatleistung mit 80 bis 200 EUR pro Sitzung. Orthopäden, die eine Stoßwelle besitzen und vollständig auslasten, amortisieren die Investition innerhalb von 18 bis 24 Monaten.
Worauf Orthopäden besonders achten sollten
Orthopäden sollten die Wirtschaftlichkeit jeder Behandlungsmodalität regelmäßig überprüfen. Konservative Behandlungen wie physikalische Therapieverordnungen kosten Praxiszeit ohne direkte Vergütung; die Vergütung liegt in der Beratung und Verlaufskontrolle. Ärzteversichert empfiehlt, für orthopädische Praxen mit invasiven Tätigkeiten eine umfassende Haftpflicht zu prüfen, da Injektionskomplikationen zu den häufigsten Schadensmeldungen in der orthopädischen Fachrichtung zählen.
Typische Fehler bei Orthopäden
Ein häufiger Fehler ist die Nichtabrechnung von Akupunkturleistungen bei Patienten mit chronischen Knieschmerzen (Gonarthrose) und chronischen Rückenschmerzen, die gesetzlich als kassenfinanzierte Leistung außerhalb des Budgets vergütet werden. Zudem vergessen viele Orthopäden, die Sonographie des Bewegungsapparats konsequent als eigenständige Ziffer zu dokumentieren.
Fazit
Orthopäden, die Akupunktur, Sonographie und Injektionsleistungen konsequent abrechnen, steigern ihr Quartalshonorar ohne wesentlichen Mehraufwand. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Orthopädie und Abrechnung
- Bundesärztekammer – Orthopädie und Unfallchirurgie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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