Palliativmediziner stehen vor der besonderen Herausforderung, zeitintensive Betreuungsleistungen im ambulanten Bereich korrekt abzurechnen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V bietet zwar planbare Einnahmen, ist aber komplex in der Abrechnung. Wer die SAPV-Vergütungsstrukturen nicht vollständig kennt, verschenkt wesentliche Honoraranteile.
Das Wichtigste in Kürze
- SAPV-Leistungen nach § 37b SGB V werden außerhalb des KV-Budgets vergütet; Tagespauschalen liegen je nach SAPV-Team-Modell zwischen 80 und 250 EUR pro Patiententag
- Palliativmedizinische Beratungsleistungen (GOP 03372 ff.) sind in der Regelversorgung separat abrechenbar und werden oft nicht vollständig genutzt
- Fortbildungen zum Palliativmediziner und SAPV-Teamleiter erhöhen die Vergütungsposition erheblich
Honorar-Optimierung speziell für Palliativmediziner
Niedergelassene Ärzte mit SAPV-Kooperation oder als Teil eines SAPV-Teams erzielen durch die spezialisierte Palliativversorgung erhebliche Zusatzvergütungen. Die SAPV-Vergütung ist regional unterschiedlich; in vielen KV-Bezirken erhalten SAPV-Teams Tagespauschalen von 130 bis 200 EUR pro vollversorgtem Patienten. Bei einem Team, das im Durchschnitt 20 aktive Palliativpatienten betreut, entstehen monatliche Honorare von 78.000 bis 120.000 EUR für das Team, verteilt auf die beteiligten Ärzte.
Palliativmediziner, die hausärztlich tätig sind, können die palliativmedizinische Grundversorgung nach GOP 03371 (Palliativmedizinische Ersterhebung) mit ca. 35 EUR und die Folgebetreuung (GOP 03372) mit weiteren 20 EUR je Kontakt abrechnen. Diese Ziffern sind außerhalb des Regelleistungsvolumens; sie werden in der hausärztlichen Praxis häufig vergessen.
Worauf Palliativmediziner besonders achten sollten
Palliativmediziner sollten die Dokumentationsanforderungen für SAPV-Leistungen sehr ernst nehmen. Lückenhafte Patientendokumentation, fehlende Leidenserfassung nach standardisierten Assessments (z.B. IPOS) oder nicht abgezeichnete Verlaufsprotokolle führen zu Abrechnungsstreichungen. Ärzteversichert empfiehlt, auch die persönliche Absicherung des Palliativmediziners zu überdenken, da die emotionale Belastung dieser Tätigkeit das Risiko einer psychisch bedingten Berufsunfähigkeit erhöht.
Typische Fehler bei Palliativmediziner
Ein häufiger Fehler ist das Übersehen der Möglichkeit, Koordinationsleistungen innerhalb des SAPV-Teams gesondert abzurechnen. Die ärztliche SAPV-Koordination ist eigenständig vergütungsfähig und wird in vielen Teams pauschal unter einer Ziffer abgerechnet, ohne alle Einzelleistungen auszuschöpfen. Zudem unterschätzen viele Palliativmediziner den Wert von Hospizkooperationsverträgen für die Praxisauslastung.
Fazit
Palliativmediziner, die die SAPV-Strukturen vollständig ausschöpfen und ihre palliativmedizinischen Beratungsleistungen konsequent abrechnen, sichern ein planbares und angemessenes Honorar für ihre anspruchsvolle Tätigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – SAPV und Palliativversorgung
- Bundesgesundheitsministerium – Palliativversorgung und SAPV
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →