Pathologen sind in erster Linie Dienstleister für andere Fachärzte und Kliniken. Ihre Honorarstruktur unterscheidet sich grundlegend von der direkt patientenbezogenen Vergütung anderer Fachrichtungen: Sie erhalten pro Untersuchungsauftrag und nach Komplexität der histologischen Analyse. Wer die Abrechnungsgrundlagen für die unterschiedlichen Untersuchungskategorien nicht beherrscht, riskiert systematische Unterabrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Histologische Grunduntersuchungen (GOP 19310 ff.) werden nach Gewebsanzahl und Komplexität gestaffelt vergütet; jede Gewebsprobe muss einzeln erfasst werden
  • Immunhistochemische Zusatzuntersuchungen (GOP 19312 ff.) sind separat abrechenbar und pro Marker deutlich besser vergütet als die Basishistologie
  • Molekularpathologische Leistungen (FISH, PCR, NGS-Analysen) werden außerhalb des EBM nach Aufwand vergütet und sind ein wachsendes Erlösfeld

Honorar-Optimierung speziell für Pathologen

Niedergelassene Pathologen oder pathologische Gemeinschaftspraxen erzielen Jahresumsätze von 400.000 bis über 1 Million EUR, abhängig vom Einzugsgebiet und den Kooperationspartnern. Der Schlüssel zur Honoraroptimierung liegt in der vollständigen Erfassung jeder einzelnen Probe: Eine Koloskopie-Biopsie mit fünf Proben aus verschiedenen Segmenten muss als fünf separate Gewebsproben abgerechnet werden, nicht als eine Untersuchung.

Immunhistochemische Zusatzuntersuchungen für Tumormarker (z.B. HER2, PD-L1, Hormonrezeptoren) sind besonders gut vergütet. Pro IHC-Marker werden je nach EBM-Ziffer 8 bis 25 EUR vergütet; bei einem Mammaresektat mit vier Standardmarkern summiert sich das auf 32 bis 100 EUR allein für die immunhistochemischen Analysen, zusätzlich zur Basishistologie.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Kooperationspartner (Kliniken, Praxen) alle zulässigen Untersuchungserweiterungen anfragen. Viele einsendende Ärzte kennen die molekularpathologischen Möglichkeiten nicht vollständig; aktive Information schafft Mehrwert für den Patienten und zusätzliche Aufträge für die Pathologie. Ärzteversichert empfiehlt, für pathologische Praxen mit Laboratoriumsausstattung eine umfassende Geräteschutz- und Laborversicherung abzuschließen.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist die Zusammenfassung mehrerer Gewebsproben zu einem Abrechnungsfall, obwohl jede Probe separat abrechenbar wäre. Dies reduziert den Quartalsumsatz erheblich. Ein weiterer Fehler betrifft die Nichtabrechnung von Schnellschnittuntersuchungen intraoperativ: Diese zeitkritischen Leistungen sind deutlich höher vergütet als Routinehistologien und dürfen nicht unter der Standard-Ziffer abgerechnet werden.

Fazit

Pathologen, die jede Gewebsprobe einzeln kodieren und immunhistochemische sowie molekularpathologische Zusatzleistungen vollständig erfassen, steigern ihren Praxisumsatz signifikant. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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