Psychiater und Nervenärzte sind mit langen Gesprächszeiten und komplexer Verlaufsdokumentation konfrontiert. Die zeitintensive Natur psychiatrischer Behandlung führt dazu, dass pro Behandlungseinheit weniger Patienten gesehen werden können als in anderen Fachrichtungen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Abrechnungsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Psychiatrische Gesprächsleistungen (GOP 21220 ff.) sind zeitgestaffelt abrechenbar; längere Gespräche müssen mit höherwertigen Ziffern abgerechnet werden, nicht pauschal unter der Grundziffer
  • Neuropsychologische Tests und psychiatrische Gutachten für Rentenversicherung, Gericht oder Fahreignungsbegutachtung sind lukrative Privatleistungen
  • Die psychiatrische Institutsambulanz (PIA) bietet für Kliniken mit ambulantem Zweig besondere Abrechnungsstrukturen, die außerhalb der KV-Budgetierung liegen

Honorar-Optimierung speziell für Psychiater

Die EBM-Grundpauschale für Psychiater (GOP 21211/21212) liegt bei rund 40 EUR pro Quartal und Patient. Entscheidend sind die Gesprächsziffern: Die psychiatrische Gesprächsleistung (GOP 21220) für ein 10-minütiges Gespräch bringt ca. 22 EUR; die längere Gesprächsleistung (GOP 21221, mindestens 20 Minuten) ca. 37 EUR. Psychiater, die ihre Gesprächsdauer konsequent dokumentieren und die richtige Ziffer wählen, erzielen pro Patient und Quartal 15 bis 30 EUR mehr als Kollegen, die pauschal mit der Grundpauschale abrechnen.

Bei PKV-Patienten rechnen Psychiater nach GOÄ ab: Ein psychiatrisches Erstgespräch (GOÄ 806) erbringt beim 2,3-fachen Satz 90 EUR; ein exploratives Gespräch (GOÄ 804) 56 EUR. Gutachten für Haftungsfragen, Strafrecht oder Fahreignungsbeurteilungen können als Privatleistungen mit Stundensätzen von 120 bis 180 EUR berechnet werden.

Worauf Psychiater besonders achten sollten

Psychiater sollten die Möglichkeit der Telemedizin für Folgekontakte nutzen. Telemedizinische Kontakte (GOP 01450 ff.) sind seit der Pandemie dauerhaft in den EBM integriert; für psychiatrische Verlaufskontrollen sind sie sinnvoll und wirtschaftlich. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, ihre eigene psychische Gesundheit als Risikofaktor ernst zu nehmen: Psychiater weisen eine überdurchschnittliche Burnout-Rate auf, was das Berufsunfähigkeitsrisiko erhöht.

Typische Fehler bei Psychiater

Ein häufiger Fehler ist die Nichtabrechnung von Pharmakotherapiegesprächen als eigenständige Leistung. Die Medikamentenaufklärung und Überwachung unter Psychopharmaka ist zeitintensiv und als eigene Ziffer abrechenbar. Zudem unterschätzen viele Psychiater die Möglichkeit, neuropsychologische Testverfahren an Psychologen zu delegieren und als ärztliche Untersuchungsleistung zu supervidieren und abzurechnen.

Fazit

Psychiater, die ihre Gesprächsleistungen zeitgenau dokumentieren und Gutachtenleistungen als Privateinnahme nutzen, erzielen ein deutlich höheres Honorar als bei reiner Grundpauschalen-Abrechnung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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