Radiologen betreiben die geräteintensivste aller ambulanten Fachrichtungen: CT, MRT, Röntgen, Mammographie und Ultraschall binden mehrere Millionen Euro Kapital. Die Rentabilität der Praxis hängt entscheidend von der Geräteauslastung und der korrekten Abrechnung bildgebender Leistungen ab. Bereits geringe Lücken in der Kodierung mindern den Ertrag erheblich.
Das Wichtigste in Kürze
- MRT-Untersuchungen (GOP 34411 ff.) sind die ertragsstarken Kernleistungen der Radiologie; je nach Region und Gerätekapazität werden 180 bis 350 EUR pro Untersuchung vergütet
- CT-Leistungen (GOP 34311 ff.) bringen bei vollständiger Auslastung bis zu 200 EUR je Untersuchung; Kontrastmittelgaben müssen separat abgerechnet werden
- Interventionelle radiologische Leistungen (Biopsien, Drainagen) sind außerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet und pro Eingriff besonders gut honoriert
Honorar-Optimierung speziell für Radiologen
Radiologische Praxen mit MRT und CT erzielen Jahresumsätze von 800.000 EUR bis über 2 Millionen EUR, je nach Gerätezahl und Untersuchungsvolumen. Pro MRT-Untersuchung (EBM GOP 34410-34430) liegt der Vergütungsrahmen bei 150 bis 350 EUR; die exakte Höhe hängt von der untersuchten Region, Kontrastmittelgabe und zusätzlichen Protokollen ab. Praxen, die interventionelle Radiologie anbieten (CT-gesteuerte Biopsie, Ablation), erzielen pro Eingriff 300 bis 800 EUR außerhalb des Budgets.
Ein wichtiger Optimierungsansatz ist das Terminmanagement: Eine ungenutzte MRT-Stunde kostet rund 150 bis 250 EUR an Fixkosten ohne Ertragsdeckung. Praxen mit strukturiertem Recall-System für Verlaufskontrollen (z.B. Tumor-Staging alle sechs Monate) haben eine planbarere Auslastung als Praxen, die ausschließlich auf externe Überweisungen warten.
Worauf Radiologen besonders achten sollten
Radiologen sollten die Befundung (GOP 34400 ff.) als eigenständige Leistung abrechnen und nicht unter der Untersuchungsziffer zusammenfassen. Vor allem Teleradiologie-Befundungen für andere Standorte oder Kliniken sind separat vergütungsfähig. Ärzteversichert empfiehlt, für radiologische Praxen eine umfassende Geräte-Ausfallversicherung einzuschließen, da ein ausgefallenes MRT-Gerät täglich Honorarausfälle von 5.000 bis 15.000 EUR verursachen kann.
Typische Fehler bei Radiologen
Ein häufiger Fehler ist die Nichtabrechnung von Kontrastmitteln und Sedierungsleistungen als separate Sachkosten. Diese Positionen sind abrechenbar, werden aber oft pauschal in der Untersuchungsziffer absorbiert. Ein weiterer Fehler betrifft die Unterabrechnung von Untersuchungen mit mehreren Sequenzen oder Protokollerweiterungen, die als Zuschläge kodiert werden müssen.
Fazit
Radiologen, die ihre Geräteauslastung maximieren und alle Untersuchungs- und Zusatzleistungen vollständig kodieren, sichern die Rentabilität ihrer kapitalintensiven Praxis. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Radiologie und Abrechnung
- Bundesärztekammer – Radiologie und Strahlenschutz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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