Rechtsmediziner sind überwiegend an universitären Instituten oder staatlichen Einrichtungen tätig und haben damit eine andere Honorarperspektive als niedergelassene Kollegen. Gutachtertätigkeiten für Strafverfolgungsbehörden, Gerichte und Versicherungen sind die wichtigsten privatärztlichen Einnahmequellen und werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) oder nach GOÄ vergütet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichtliche Gutachten werden nach JVEG vergütet; der Stundensatz für rechtsmedizinische Sachverständige beträgt bis zu 130 EUR, der häufig vereinbarte Rahmen liegt bei 65 bis 110 EUR pro Stunde
  • Privatärztliche Gutachten für Versicherungen (Lebens- und Unfallversicherung) können nach GOÄ oder frei vereinbartem Stundensatz abgerechnet werden
  • Leichenschauen als Nebentätigkeit (privatärztlich oder kommunal) bringen je nach Bundesland 40 bis 100 EUR pro Leichenschau

Honorar-Optimierung speziell für Rechtsmediziner

Rechtsmediziner, die freiberuflich als Sachverständige tätig sind oder ihre institutionelle Tätigkeit durch Gutachtenaufträge ergänzen, erzielen erhebliche Zusatzeinkommen. Die Bandbreite reicht von 20.000 EUR jährlich (gelegentliche Gutachten) bis zu 80.000 EUR (intensive Sachverständigentätigkeit). Der Stundensatz nach JVEG für Sachverständige der höchsten Honorargruppe (M4: besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin) liegt bei 130 EUR.

Privatgutachten für Versicherungen oder Privatpersonen können frei verhandelt werden; realistische Stundensätze erfahrener Rechtsmediziner liegen bei 150 bis 250 EUR. Wer seinen Bekanntheitsgrad bei Anwälten, Staatsanwaltschaften und Gerichten gezielt aufbaut, erhält planbare und gut vergütete Aufträge. Die Mitgliedschaft in einem Sachverständigenregister erhöht die Zahl der Anfragen deutlich.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten ihre Gutachtenleistungen präzise nach tatsächlichem Zeitaufwand abrechnen und nicht unterschätzen. Viele erfahrene Sachverständige rechnen einen Teil ihrer Recherche- und Literaturrecherche-Zeit nicht ab, obwohl diese nach JVEG vergütungsfähig ist. Ärzteversichert empfiehlt, für gutachterlich tätige Rechtsmediziner eine eigenständige Gutachterhaftpflicht abzuschließen, die über die institutionelle Haftpflicht hinausgeht.

Typische Fehler bei Rechtsmediziner

Ein häufiger Fehler ist die Unterabrechnung von Reisezeiten und Wartezeiten bei Gerichtsterminen. Nach JVEG sind auch Warte- und Fahrtkzeiten vergütungsfähig; viele Sachverständige verzichten auf die Geltendmachung dieser Positionen. Ein weiterer Fehler betrifft die fehlende Honoraranpassung: Rechtsmediziner, die seit Jahren zum selben Stundensatz tätig sind, sollten ihre Vergütung an die Preissteigerungen anpassen.

Fazit

Rechtsmediziner, die ihre Sachverständigentätigkeit professionell vermarkten und alle Vergütungspositionen nach JVEG und GOÄ konsequent abrechnen, erzielen substanzielle Zusatzeinkommen neben ihrer institutionellen Tätigkeit. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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