Unfallchirurgen haben eine besondere Doppelstruktur: Sie versorgen einerseits gesetzlich Unfallverletzte über die Berufsgenossenschaften (BG), andererseits GKV- und PKV-Patienten. Die Vergütungsstrukturen dieser drei Kostenträger unterscheiden sich grundlegend; wer alle drei Kanäle optimal nutzt, steigert seinen Praxisertrag erheblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlungen (BG-Fälle) werden nach dem Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger vergütet und liegen oft über den EBM-Sätzen; der D-Arzt-Status ist Voraussetzung und sollte aktiv angestrebt werden
  • Ambulante Operationen nach AOP-Vertrag (Frakturen, Sehnenrekonstruktionen) liegen außerhalb des KV-Budgets und sind gut vergütet
  • GOÄ-Abrechnung bei PKV-Patienten mit operativen Eingriffen bietet durch erhöhte Steigerungsfaktoren erhebliche Mehrvergütung gegenüber EBM

Honorar-Optimierung speziell für Unfallchirurgen

Unfallchirurgen mit D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt-Status der DGUV) erzielen durch BG-Fälle erhebliche Zusatzvergütungen. Die BG-Vergütung für operative Eingriffe liegt im Schnitt 20 bis 40 Prozent über den EBM-Sätzen; ein Eingriff zur Frakturversorgung, der nach EBM 250 EUR einbringt, kann nach dem Arztkosten-Verzeichnis der BG 300 bis 400 EUR ergeben. Praxen mit aktiver BG-Zulassung und guter Erreichbarkeit nach Arbeitsunfällen haben ein gesichertes und gut vergütetes Patientensegment.

Die ambulante Durchführung von Eingriffen wie Metallentfernungen, Sehnennähten oder Frakturversorgungen nach AOP-Vertrag bringt pro Eingriff 200 bis 500 EUR außerhalb des Regelleistungsvolumens. Unfallchirurgische Praxen mit eigenem OP-Bereich erzielen Jahresumsätze von 400.000 bis 800.000 EUR.

Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten

Unfallchirurgen mit D-Arzt-Status sollten die Dokumentationsanforderungen der BG sehr ernst nehmen. BG-Verfahrensbeschreibungen müssen fristgerecht eingereicht werden; verspätete oder unvollständige Berichte führen zu Honorarkürzungen. Ärzteversichert empfiehlt, für Unfallchirurgen mit invasiver Tätigkeit eine ausreichend dimensionierte Haftpflichtversicherung mit hohen Deckungssummen abzuschließen, da Kunstfehler bei Frakturversorgungen zu teuren Dauerfolgeschäden führen können.

Typische Fehler bei Unfallchirurgen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Aktualisierung des D-Arzt-Status. Unfallchirurgen, deren D-Arzt-Zulassung abläuft oder nicht rechtzeitig verlängert wird, verlieren BG-Fälle, die an Kollegen weitergeleitet werden müssen. Zudem unterschätzen viele Unfallchirurgen den Wert sportmedizinischer Kooperationen; Sportunfälle sind ein wachsendes Klientel, das gut vergütete ambulante Eingriffe generiert.

Fazit

Unfallchirurgen, die D-Arzt-Status, AOP-Vertrag und GOÄ-Abrechnung vollständig kombinieren, erzielen ein breites und gut vergütetes Honorarportfolio. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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