Zahnärzte arbeiten mit einer einzigartigen Vergütungsstruktur: Ein erheblicher Teil der Leistungen wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung abgerechnet, auch bei GKV-Patienten. Wer die GOZ nicht vollständig ausschöpft und gleichzeitig auf Privatleistungen wie Implantologie und ästhetische Zahnmedizin setzt, verschenkt erhebliche Honorarpotenziale.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Regelleistungskatalog der GKV deckt nur Basisversorgung ab; Zahnersatz, Kieferorthopädie und ästhetische Maßnahmen werden nach GOZ privat berechnet
- Implantologie ist mit typischen Gesamtkosten von 1.500 bis 3.500 EUR pro Implantat (inklusive Krone) die erlösstärkste Einzelleistung in der Zahnarztpraxis
- Prophylaxeleistungen (professionelle Zahnreinigung, PZR) als Privatleistung für 60 bis 150 EUR pro Sitzung sind bei hoher Patientenfrequenz ein planbares Einnahmefundament
Honorar-Optimierung speziell für Zahnärzte
Zahnarztpraxen mit einem Schwerpunkt auf Implantologie und ästhetischer Zahnmedizin erzielen Jahresumsätze von 500.000 bis über 1 Million EUR. Ein wesentlicher Faktor ist der Anteil der Privatpatienten und der Anteil der Wahlleistungen bei GKV-Patienten. Zahnärzte, die aktiv auf Zahnersatz-Festzuschüsse hinweisen und gleichzeitig hochwertige Privatleistungen anbieten, erzielen höhere durchschnittliche Behandlungserlöse pro Patient.
Bei der GOZ-Abrechnung gilt: Die Regelleistungen werden mit dem 2,3-fachen Satz abgerechnet; für besonders aufwendige Behandlungen ist der 3,5-fache Satz mit schriftlicher Begründung möglich. Zahnärzte, die regelmäßig aufwendige Restaurationen durchführen und die Begründung korrekt dokumentieren, steigern ihren Privatumsatz spürbar.
Worauf Zahnärzte besonders achten sollten
Zahnärzte sollten die prophylaktische Patientenbetreuung als Ertragsstütze ernstnehmen. Eine Praxis mit 1.000 aktiven Patienten, von denen 60 Prozent halbjährlich zur PZR kommen, generiert allein durch Prophylaxe 36.000 bis 90.000 EUR Jahresumsatz. Ärzteversichert empfiehlt, für Zahnarztpraxen eine umfassende Praxisausfallversicherung zu prüfen, da hochwertige Zahnarztgeräte (z.B. DVT-Gerät, CEREC-System) bei Ausfall täglich hohe Honorarausfälle verursachen.
Typische Fehler bei Zahnärzte
Ein häufiger Fehler ist die fehlende Patientenaufklärung über die Kostentragung bei Wahlleistungen. Patienten, die im Nachhinein erfahren, dass ein Eingriff nicht von der GKV erstattet wird, klagen häufig auf Rückzahlung. Alle GOZ-Leistungen müssen vorab schriftlich vereinbart werden. Ein weiterer Fehler ist die Nichtabrechnung von Anästhesieleistungen (GOZ 490 ff.) bei jeder Infiltrations- oder Leitungsanästhesie, die eigenständig vergütungsfähig sind.
Fazit
Zahnärzte, die GOZ-Leistungen vollständig dokumentieren, Implantologie und Ästhetik als Schwerpunkte entwickeln und Prophylaxe systematisch anbieten, erzielen überdurchschnittliche Praxisumsätze. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Zahnarztabrechnung
- Bundesärztekammer – Zahnmedizin und Berufsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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