Allgemeinmediziner sehen täglich Patienten mit den unterschiedlichsten Erkrankungen, von banalen Infekten bis hin zu MRSA-besiedelten Pflegeheimbewohnern. Die Praxis fungiert als Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, was das Hygienemanagement zu einer zentralen Aufgabe mit erheblichem Haftungsrisiko macht. Bereits ein einziger nosokomialer Ausbruch in der Praxis kann zu Praxisschließung, strafrechtlicher Prüfung und zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen führen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jede Allgemeinarztpraxis muss einen Hygieneplan nach § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) führen, der jährlich aktualisiert und dokumentiert werden muss
  • Händehygiene ist die wirksamste Einzelmaßnahme; die WHO-5-Momente-Regel muss für alle Praxismitarbeiter regelmäßig geschult werden
  • MRSA-Screening bei Risikopatienten (Pflegeheimbewohner, Patienten aus Kliniken) ist in der Allgemeinpraxis besonders relevant und erfordert ein eigenes Protokoll

Hygienemanagement speziell für Allgemeinmediziner

Allgemeinarztpraxen müssen gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und den Vorgaben der Hygienekommissionen der Landesärztekammern einen umfassenden Hygieneplan vorhalten. Dieser muss folgende Bereiche abdecken: Flächendesinfektion, Medizinprodukte-Aufbereitung, Abfallentsorgung, Personalschutz und Patientenmanagement bei Infektionskrankheiten. Praxen ohne aktuellen Hygieneplan riskieren bei Amtsarzt-Begehungen Bußgelder von bis zu 25.000 EUR.

Für Allgemeinmediziner mit Wundversorgung ist die korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten besonders wichtig. Wiederverwendbare Instrumente (Pinzetten, Scheren, Küretten) müssen nach einem validierten Aufbereitungsverfahren gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden. Die Dokumentation der Sterilisationszyklen mit Chargenprotokollen ist Pflicht und muss fünf Jahre aufbewahrt werden.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner sollten sicherstellen, dass Infektionspatienten in der Praxis von anderen Patienten getrennt werden. Ein separates Wartezimmer oder ein klar definiertes Ersteinlass-Protokoll für Patienten mit Atemwegsinfekten reduziert die Übertragungsrate erheblich. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen des Praxisversicherungskonzepts zu prüfen, ob die bestehende Berufshaftpflicht Hygienemängel als Haftungsgrundlage explizit abdeckt.

Typische Fehler bei Allgemeinmediziner

Ein verbreiteter Fehler ist die fehlende Aktualisierung des Hygieneplans nach personellen Veränderungen oder nach dem Auftreten von Ausbrüchen. Der Hygieneplan muss nicht nur vorhanden, sondern aktuell und für alle Mitarbeiter zugänglich sein. Ein weiterer Fehler betrifft den Umgang mit Einmalartikeln: Einmalspritzen, Kanülen und Handschuhe dürfen nicht wiederverwendet werden, auch nicht wenn die Ressourcen knapp sind.

Fazit

Ein strukturiertes Hygienemanagement schützt Allgemeinmediziner vor Haftungsrisiken, sichert die Patientenversorgung und ist gesetzliche Pflicht. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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