Anästhesisten führen täglich invasive Eingriffe durch, die die natürlichen Körperschutzbarrieren durchbrechen. Gefäßzugänge, Regionalanästhesien und Intubationen sind direkte Eintrittspforten für Krankenhauskeime. Ein einziger Hygienefehler bei einem zentralen Venenkatheter kann zu einer lebensbedrohlichen CRBSI (katheterassoziierten Blutbahninfektionen) führen, die einen durchschnittlichen Schaden von 40.000 bis 80.000 EUR verursacht und strafrechtlich relevant sein kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aseptische Technik bei ZVK-Anlagen nach Bundle-Protokollen (Händedesinfektion, sterile Abdeckung, Chlorhexidin-Antisepsis, optimale Katheterlage) ist Pflichtstandard
  • Anästhesieschläuche und Beatmungsmasken müssen nach jedem Patienten gewechselt oder aufbereitet werden; eine Wiederverwendung ohne validierte Aufbereitung ist unzulässig
  • Die Dokumentation von Infektionsereignissen nach invasiven Verfahren ist nach § 23 Infektionsschutzgesetz für Einrichtungen ab einer bestimmten Bettenanzahl gesetzlich verpflichtend

Hygienemanagement speziell für Anästhesisten

Anästhesisten, die ambulant oder belegärztlich tätig sind, müssen die Empfehlungen des RKI zur Prävention vaskulärer Katheterseptikämien vollständig implementieren. Das ZVK-Bundle umfasst fünf Kernelemente: hygienische Händedesinfektion, maximale Barrieremaßnahmen (steriler Kittel, Handschuhe, Maske, Haube), Hautantisepsis mit Chlorhexidin-Alkohol, optimale Katheterlage (bevorzugt V. subclavia) und tägliche Prüfung der Katheternotwendigkeit.

Im ambulanten OP-Bereich müssen Narkosewerkzeuge wie Laryngoskopspatel und Beatmungsbeutel nach definiertem Aufbereitungsverfahren gereinigt und desinfiziert werden. Die Prüfung der Aufbereitungsvalidierung durch das Gesundheitsamt ist Bestandteil der regelmäßigen Hygienebegehungen. Anästhesisten, die den Nachweis der Aufbereitungsvalidierung nicht vorlegen können, riskieren Praxisschließungen.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten sollten zwischen einzelnen Narkosemaßnahmen an einem Patienten und dem Patientenwechsel unterschiedliche Hygieneprotokolle anwenden. Beim Patientenwechsel ist eine komplette Aufbereitung der Arbeitsflächen, ein Wechsel aller Verbrauchsmaterialien und eine Desinfektion aller kontaktierten Oberflächen erforderlich. Ärzteversichert empfiehlt, für Anästhesisten im ambulanten Bereich die Berufshaftpflicht auf explizite Deckung von Infektionsschäden zu überprüfen.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die Nutzung von Mehrdosenbehältern (Multi-Dose-Vials) für Anästhetika ohne strikte Entnahmeregeln. Jede Entnahme aus einem Mehrdosenbehälter muss mit einer frischen sterilen Kanüle erfolgen; Mehrfachnutzung derselben Kanüle ist verboten. Ein weiterer Fehler betrifft die Händehygiene zwischen verschiedenen Tätigkeiten an derselben Narkoseeinheit, die auch bei Handschuhwechsel obligat ist.

Fazit

Anästhesisten, die konsequent auf aseptische Arbeitstechniken setzen und ihre Aufbereitungsverfahren regelmäßig validieren, schützen Patienten und sich selbst vor den schwerwiegenden Folgen von Hygienefehlern. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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