Arbeitsmediziner untersuchen regelmäßig Mitarbeiter aus Branchen mit erhöhtem Infektionsrisiko: Pflege, Lebensmittelverarbeitung, Labor und medizinische Berufe. Damit sind sie selbst einem erhöhten Kontaktrisiko mit infektiösen Personen ausgesetzt. Ein strukturiertes Hygienemanagement in der betriebsärztlichen Praxis schützt sowohl den Arzt als auch alle untersuchten Mitarbeiter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebsärztliche Einrichtungen unterliegen denselben Hygienevorschriften wie andere Arztpraxen; ein aktueller Hygieneplan nach § 36 IfSG ist Pflicht
  • Eignungsuntersuchungen mit Blutentnahmen, EKGs und Lungenfunktionstest erfordern klare Aufbereitungs- und Desinfektionsprotokolle für Mehrweggeräte
  • Impfungen als häufige Leistung in der Arbeitsmedizin erfordern strikte Injektionshygiene und korrekte Entsorgung von Einmalmaterialien

Hygienemanagement speziell für Arbeitsmediziner

Betriebsärzte führen täglich Blutentnahmen, EKG-Messungen und Lungenfunktionstest durch. Für Blutentnahmen gelten die Anforderungen des RKI für venöse Blutentnahmen: Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Desinfektion der Punktionsstelle und sofortige Entsorgung in einem stichsicheren Behälter. Nachuntersuchungen mit Spirometrie erfordern Einmalmundstücke oder eine validierte Aufbereitung der Mundstücke zwischen Patienten.

Arbeitsmediziner, die Betriebsstätten aufsuchen (aufsuchende Betriebsmedizin), müssen auch im mobilen Einsatz vollständige Hygienestandards einhalten. Ein mobiles Hygieneset mit Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhen, Unterlagen und stichsicheren Entsorgungsbehältern ist Standard. Die Mitnahme von Verbrauchsmaterialien in nicht gesicherten Behältern stellt ein Kontaminationsrisiko dar.

Worauf Arbeitsmediziner besonders achten sollten

Arbeitsmediziner sollten ihre eigene Schutzimpfung konsequent auf aktuellem Stand halten. Als Arzt, der regelmäßig mit Mitarbeitern aus Gesundheits- und Pflegeberufen in Kontakt kommt, ist der Hepatitis-B-Impfschutz ebenso Pflicht wie die jährliche Influenza-Impfung. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht regelmäßig auf aktuellen Deckungsumfang zu überprüfen, da betriebsärztliche Tätigkeiten außerhalb der eigenen Praxis eigene Haftungsrisiken mit sich bringen.

Typische Fehler bei Arbeitsmediziner

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Hygieneprotokollierung bei Reihenuntersuchungen. Wenn mehrere Mitarbeiter eines Betriebs an einem Tag untersucht werden, muss die Desinfektion zwischen den Untersuchungen lückenlos dokumentiert werden. Ein weiterer Fehler betrifft den Umgang mit Tauglichkeitsnachweisen: Formulare und Geräte dürfen nicht mit kontaminierten Handschuhen berührt werden; Dokumente sind Überträger von Krankheitserregern.

Fazit

Arbeitsmediziner, die ihr Hygienemanagement auch im mobilen Einsatz konsequent umsetzen, schützen sich und ihre Untersuchungspersonen und erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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