Neurologen behandeln viele Patienten mit eingeschränkter Immunabwehr, eingeschränkter Mobilität und kognitiven Defiziten, die sich nicht selbst ausreichend schützen können. Lumbalpenktionen, Botulinum-Toxin-Injektionen und intravenöse Infusionstherapien sind invasive Leistungen, bei denen Hygienefehler schwerwiegende neurologische Komplikationen verursachen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Lumbalpunktionen erfordern sterile Technik mit alkoholischer Hautantisepsis, sterilem Abdecktuch und Einmalnadeln; eine Kontamination des Spinalnadelbereichs kann zu bakterieller Meningitis führen
- Botulinum-Toxin-Injektionen müssen mit frisch aufgezogenen Einmalkanülen durchgeführt werden; das Toxin-Präparat darf nicht für mehrere Patienten aus einer Flasche entnommen werden
- Elektrophysiologisches Untersuchungsmaterial (EMG-Nadeln) muss als Einmalinstrument verwendet werden; eine Wiederverwendung ist verboten
Hygienemanagement speziell für Neurologen
Neurologen, die Lumbalpunktionen durchführen, müssen eine sterile Arbeitszone gewährleisten. Die Haut über der Punktionsstelle (L3/L4 oder L4/L5) muss mit einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel behandelt werden, das eine Einwirkzeit von mindestens 1 bis 3 Minuten erfordert. Das Personal, das bei der Lumbalpunktion assistiert, muss Mundschutz tragen, da Atemluft den sterilen Bereich kontaminieren kann.
Bei der Botulinumtoxin-Therapie muss jede Injektion mit einer frischen Einmalkanüle erfolgen. Das Toxin wird in definierten Einheiten dosiert und auf mehrere Injektionsstellen verteilt; die Verwendung derselben Kanüle für mehrere Injektionsstellen desselben Patienten ist akzeptabel, aber nach dem Verfahren vollständig in stichsichere Behälter zu entsorgen. Eine Übertragung von Toxin aus einer Patientenflasche auf andere Patienten ist unzulässig und stellt eine Straftat dar.
Worauf Neurologen besonders achten sollten
Neurologen sollten die Hygieneaspekte bei Hausbesuchen bei immobilen Patienten nicht vernachlässigen. Auch wenn die Geräte von der Praxis mitgebracht werden, gelten am Patientenbett dieselben Hygienestandards wie in der Praxis. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für Neurologen auf ausreichende Deckung für Komplikationen bei Lumbalpunktionen zu überprüfen.
Typische Fehler bei Neurologen
Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf Mundschutz bei Lumbalpunktionen. Studien zeigen, dass Streptococcus salivarius aus der Atemluft des Untersuchers häufiger als erwartet auf Liquorproben gefunden wird; Masken reduzieren dieses Risiko erheblich. Ein weiterer Fehler betrifft EMG-Nadeln: Diese werden in manchen älteren Praxen noch sterilisiert und wiederverwendet, was nach heutiger Rechtslage nicht mehr zulässig ist.
Fazit
Neurologen, die sterile Techniken bei invasiven Eingriffen konsequent einhalten und Einmalmaterialien nicht wiederverwenden, schützen ihre Patienten vor den gravierenden Folgen neurologischer Infektionskomplikationen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Neurologie und Hygienerichtlinien
- Bundesgesundheitsministerium – Infektionsschutz bei invasiven Eingriffen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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