Notfallmediziner arbeiten unter extremem Zeitdruck in einem Umfeld, das keine Vorbereitung für optimale Hygienebedingungen erlaubt. Am Unfallort, im Rettungswagen und in der Notaufnahme sind aseptische Bedingungen nur begrenzt herzustellen. Dennoch gibt es klare Mindeststandards, deren Unterschreitung rechtliche Konsequenzen haben kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Notfalleinsatz gilt das Prinzip "so sauber wie möglich": Einmalhandschuhe, alkoholische Händedesinfektion und Einmalkanülen sind auch am Einsatzort Pflicht
- Notarztkoffer und Reanimationsausrüstung müssen nach jedem Einsatz desinfiziert und aufgefüllt werden; die Chargendokumentation muss am Einsatzfahrzeug geführt werden
- Blutspritzer und Kontamination des Rettungswageninneren nach invasiven Maßnahmen müssen nach jedem Einsatz vollständig beseitigt werden
Hygienemanagement speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner im Rettungsdienst sind durch die Exposition gegenüber unbekannten Patienten in einer besonders exponierten Hygieneposition. Blutübertragbare Erkrankungen (Hepatitis B, Hepatitis C, HIV) sind die häufigsten Infektionsrisiken; das konsequente Tragen von Einmalhandschuhen bei jedem Blutkontakt und die sofortige sichere Entsorgung von Kanülen sind nicht verhandelbar.
Nach jedem Einsatz mit invasiven Maßnahmen (Intubation, ZVK, Infusion) muss der Rettungswagen nach einem Desinfektionsprotokoll gereinigt werden. Laryngoskopspatel und Einmalbeatmungsmasken werden nach einmaligem Einsatz entsorgt; wiederverwendbare Beatmungsbeutel müssen aufbereitet werden. Das Desinfektionsprotokoll wird vom Rettungssanitäter nach jedem Einsatz ausgefüllt und für mindestens 12 Monate aufbewahrt.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner sollten nach Stichverletzungen oder Blutkontakt mit der Schleimhaut das interne Meldeverfahren sofort aktivieren. Im Krankenhaus gibt es Protokolle für die Postexpositionsprophylaxe (PEP) gegen HIV und Hepatitis B; die Entscheidung für oder gegen PEP muss innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt, für freiberufliche Notärzte die Berufshaftpflicht auf Infektionskomplikationen bei Patienten explizit zu überprüfen.
Typische Fehler bei Notfallmediziner
Ein häufiger Fehler ist das Verzichten auf Handschuhe unter Zeitdruck. Auch bei einer suboptimalen Situation am Einsatzort muss das Anlegen von Handschuhen reflexartig erfolgen; keine Situation rechtfertigt den Direktkontakt mit Blut oder Körperflüssigkeiten ohne Schutzhandschuhe. Ein weiterer Fehler betrifft die Nachtauffüllung des Notarztkoffer: Fehlende Verbrauchsmaterialien werden nicht immer sofort gemeldet, was beim nächsten Einsatz zu Lücken führt.
Fazit
Notfallmediziner, die selbst unter Extrembedingungen Mindesthy gienestandards einhalten und nach Einsätzen konsequent desinfizieren, schützen sich, ihre Kollegen und nachfolgende Patienten. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Notfallmedizin und Infektionsschutz
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitsschutz im Rettungsdienst
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →