Nuklearmediziner arbeiten mit radioaktiven Substanzen, die sowohl Strahlenschutz- als auch Hygienerisiken mit sich bringen. Kontaminierte Arbeitsflächen, Spritzer von Radiopharmaka und das Handling von radioaktiv belastetem Patientenmaterial (Urin, Schweiß) sind spezifische Risiken, die ein kombiniertes Hygiene- und Strahlenschutzkonzept erfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radiopharmaka-Verabreichungsräume müssen kontaminationssichere Oberflächen haben und nach jeder Verabreichung auf Strahlenbelastung und mikrobielle Kontamination überprüft werden
  • Patienten nach Radiojodtherapie scheiden radioaktive Substanzen aus; Sanitäranlagen, Wäsche und Kontaktflächen müssen nach dem Hygieneplan für radioaktiv kontaminiertes Material behandelt werden
  • Injektionsnadeln und Transfersysteme für Radiopharmaka müssen als radioaktiver Sondermüll entsorgt werden; eine Vermischung mit normalem Abfall ist verboten

Hygienemanagement speziell für Nuklearmediziner

Nuklearmediziner unterliegen dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), die detaillierte Vorgaben für den Umgang mit radioaktiven Substanzen machen. Parallel dazu gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen des Infektionsschutzgesetzes. Praxen mit eigenem Radiopharmaka-Lager müssen einen separaten Strahlenschutz- und Hygienebeauftragten benennen.

Der Umgang mit Radiojod-Patienten erfordert besondere Vorkehrungen: Patienten nach Radiojodtherapie scheiden in den ersten 48 bis 72 Stunden radioaktives Jod über Urin, Speichel und Schweiß aus. Toiletten und Nasszellen müssen mit speziellen Desinfektionsmitteln gereinigt werden, die sowohl mikrobielle als auch radioaktive Kontaminationen berücksichtigen. Die Entsorgung von Pflegematerialien muss als Strahlenschutzabfall dokumentiert werden.

Worauf Nuklearmediziner besonders achten sollten

Nuklearmediziner sollten das Personal regelmäßig in der kombinierten Hygiene- und Strahlenschutzroutine schulen. Ein Mitarbeiter, der den Hygieneplan kennt, aber den Strahlenschutzplan nicht, kann durch falsche Entsorgung erheblichen Schaden anrichten. Ärzteversichert empfiehlt, für nuklearmedizinische Praxen eine Umwelthaftpflicht zu prüfen, die Schäden durch radioaktive Kontamination abdeckt.

Typische Fehler bei Nuklearmediziner

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Kontaminationsmessung nach Radiopharmaka-Verabreichungen. Auch wenn keine sichtbare Kontamination erkennbar ist, können Spritzer von Radiopharmaka Oberflächen kontaminiert haben; eine Routinemessung mit dem Geigerzähler nach jeder Verabreichung ist Pflicht. Ein weiterer Fehler betrifft die Entsorgung von Injektionsbesteck: Nadeln und Spritzen aus der Radiopharmaka-Verabreichung dürfen nicht in normalen Stichsicherheitsbehältern entsorgt werden.

Fazit

Nuklearmediziner, die ihr kombiniertes Hygiene- und Strahlenschutzkonzept konsequent leben und dokumentieren, erfüllen die komplexen gesetzlichen Anforderungen ihrer Fachrichtung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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