Pathologen arbeiten täglich mit potenziell infektiösem Gewebematerial, Körperflüssigkeiten und in der Obduktion mit infektiösen Leichen. Das Hygienemanagement in der Pathologie ist daher in erster Linie Personalschutz: Schnitt- und Stichverletzungen beim Gewebeschneiden sowie Aerosolexposition bei Formaldehyd-Einbettungen sind die häufigsten Risiken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Schnittschutzhandschuhe und Stechschutzärmel sind beim Gewebeschneiden Pflicht; einfache Latexhandschuhe schützen nicht vor Schnitt- und Stichverletzungen mit dem Skalpell
  • Formaldehyd (Formalin) ist ein krebserzeugender Stoff der Kategorie 1B; Gefahrstoffschutzmaßnahmen nach TRGS 524 sind Pflicht; MAK-Wert: 0,3 ppm
  • Obduktionen bei bekannter oder vermuteter Infektionskrankheit (HIV, Hepatitis, Tuberkulose) erfordern erhöhte Schutzmaßnahmen und spezifische Obduktionsprotokolle

Hygienemanagement speziell für Pathologen

Der Umgang mit Formalin ist das zentrale Gefahrstoffthema in der Pathologie. Formalin enthält 37-40% Formaldehyd, das als karzinogen und mutagen klassifiziert ist; die tägliche Exposition des pathologischen Personals muss durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen auf das Minimum reduziert werden. Abzüge in allen Räumen, in denen Formalin verwendet wird, und persönliche Schutzausrüstung (Atemschutz bei offener Formalinexposition, Schutzbrille, Chemikalienschutzhandschuhe) sind Pflicht.

Bei Biopsien und Resektaten mit bekannter oder vermuteter Tuberkulose muss das Personal Atemschutz der Klasse FFP2 oder FFP3 tragen. Mycobacterium tuberculosis ist aerogen übertragbar und kann auch in getrocknetem Gewebe noch infektiös sein. Besondere Vorsicht gilt bei Obduktionen von Patienten mit offener Tuberkulose; diese sollten in einem Unterdruckraum oder mit adäquatem Belüftungskonzept durchgeführt werden.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Pathologen sollten regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter im Umgang mit gefährlichen Gewebematerialien und Gefahrstoffen durchführen. Auszubildende in der Pathologie sind besonders gefährdet, da sie Schneide- und Einbettungsaufgaben lernen müssen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für pathologische Laboratorien um eine Umwelthaftpflicht zu ergänzen, die Formalin-Freisetzungen und Entsorgungsschäden abdeckt.

Typische Fehler bei Pathologen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende Kennzeichnung von Gewebebehältern mit bekannten Infektionskrankheiten. Laborpersonal, das das Material weiterverarbeitet, muss über das Infektionsrisiko informiert sein; undeutliche oder fehlende Kennzeichnungen führen zu mangelhaften Schutzmaßnahmen. Ein weiterer Fehler betrifft die Entsorgung von pathologischem Abfallmaterial: Gewebeteile und Formalin-Lösungen müssen nach spezifischen Entsorgungsvorschriften behandelt werden.

Fazit

Pathologen, die Gefahrstoffschutz und Infektionsschutz als gleichrangige Prioritäten behandeln und ihr Team regelmäßig schulen, schützen das Personal vor den spezifischen Risiken dieser Fachrichtung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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