Rechtsmediziner sind einer der höchsten Infektionsexpositionen unter allen Ärzten ausgesetzt: Die Arbeit mit frischen und verwesenden Leichen, mit unbekanntem Infektionsstatus und unter Zeitdruck (bei kriminalistischen Obduktionen) erfordert ein hochstrukturiertes Hygienekonzept. Infektionen mit Hepatitis B, C und HIV sowie Tuberkulose sind die häufigsten Berufsrisiken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vollständige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei jeder Obduktion: Schnittschutzhandschuhe, wasserdichte Stiefel, wasserabweisender Kittel, Augenschutz und FFP2-Maske bei unbekanntem Infektionsstatus
  • Bei Leichen mit bekannter oder vermuteter Infektionskrankheit (HIV, Tuberkulose, Hepatitis B/C) müssen erhöhte Schutzmaßnahmen (FFP3-Maske, doppelte Handschuhe) getroffen werden
  • Obduktionssäle müssen mit Unterdrucklüftung oder ausreichend starker Ablüftung ausgestattet sein, um Aerosole aus der Körperhöhle abzuführen

Hygienemanagement speziell für Rechtsmediziner

Rechtsmediziner müssen vor jeder Obduktion die persönliche Schutzausrüstung vollständig anlegen, bevor der Obduktionssaal betreten wird. Das An- und Ablegen der PSA muss in einer definierten Reihenfolge erfolgen, um Kontamination der eigenen Kleidung zu vermeiden. Die Reihenfolge beim Ablegen ist entscheidend: zuerst Kittel, dann äußere Handschuhe, dann Maske und Augen­schutz, dann innere Handschuhe; nach dem Ablegen erfolgt die Händedesinfektion.

Die Obduktionswerkzeuge (Skalpelle, Knochensägen, Pinzetten) müssen nach jeder Obduktion desinfiziert und sterilisiert werden. Da Knochensägen Aerosole erzeugen, muss beim Sägen die Belüftung aktiv sein und alle anwesenden Personen müssen Atemschutz tragen. Unfallleichen mit ausgeprägten Verletzungen können scharfe Knochenfragmente enthalten; Schnittschutzhandschuhe sind unbedingt erforderlich.

Worauf Rechtsmediziner besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten den Postexpositionsprophylaxe (PEP)-Plan für Stich- und Schnittverletzungen kennen und jederzeit griffbereit haben. Bei einer Verletzung muss sofort die Stressreaktion unterdrückt und das Protokoll aktiviert werden: Wunde bluten lassen, antiseptisch versorgen, sofort HIV-PEP-Beratung aufsuchen. Ärzteversichert empfiehlt, für Rechtsmediziner eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit besonderer Beachtung des erhöhten Infektionsrisikos abzuschließen.

Typische Fehler bei Rechtsmediziner

Ein häufiger Fehler ist das Vergessen des Augenschutzes. Beim Öffnen von Körperhöhlen können Flüssigkeitsspritzer auftreten; Schutzbrille oder Gesichtsschild sind Pflicht. Ein weiterer Fehler betrifft die Entsorgung von Obduktionsmaterial: Gewebeteile, Blut und andere biologische Materialien müssen nach Kategorie B (Biologischer Stoff) gemäß Gefahrgutverordnung entsorgt werden.

Fazit

Rechtsmediziner, die vollständige PSA tragen und Obduktionsprotokolle konsequent einhalten, schützen sich vor den gravierenden gesundheitlichen Folgen einer Infektion aus dem Obduktionsgut. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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