Unfallchirurgen behandeln Patienten mit frischen traumatischen Wunden, die häufig kontaminiert sind, und führen gleichzeitig elektive Eingriffe in sauberer Umgebung durch. Die Trennung von "sauber" und "kontaminiert" ist das zentrale Hygieneprinzip in der Unfallchirurgie: Wer die Versorgung von Straßenunfallwunden und die elektive Metallentfernung im gleichen Raum durchführt ohne ausreichende Hygienemaßnahmen, riskiert Kreuzinfektionen.
Das Wichtigste in Kürze
- Traumatologische Wundversorgung von kontaminierten Wunden muss räumlich oder zeitlich von elektiven Eingriffen getrennt werden
- Schutzkleidung gegen Blut und Körperflüssigkeiten (flüssigkeitsdichter Kittel, Gesichtsschutz) ist bei der Versorgung von Traumapatienten Pflicht
- D-Arzt-Patienten aus dem Berufsunfall-Bereich können unbekannte Infektionserkrankungen mitbringen; Schutzmaßnahmen sollten standardmäßig angewendet werden
Hygienemanagement speziell für Unfallchirurgen
Unfallchirurgen, die sowohl Traumawunden als auch elektive Eingriffe betreuen, sollten eine klare Raum- und Zeitplanung haben. Idealerweise gibt es separate Behandlungsräume für Traumapatienten und elektive Eingriffe; alternativ muss zwischen den Patientengruppen eine vollständige Flächendesinfektion durchgeführt werden, die mindestens 30 Minuten Einwirkzeit benötigt.
Im ambulanten OP-Bereich für Unfallchirurgen gelten die gleichen Anforderungen wie für allgemeinchirurgische Eingriffe: sterile Abdeckung, Hautantisepsis, validierte Sterilisation der Mehrweginstrumente und perioperative Antibiotikaprophylaxe bei implantatbehafteten Eingriffen. Osteosynthesematerialien (Platten, Schrauben, Nägel) müssen bis zur Entnahme steril verpackt und erst im OP geöffnet werden.
Worauf Unfallchirurgen besonders achten sollten
Unfallchirurgen sollten Tetanusschutz bei der Versorgung traumatischer Wunden systematisch überprüfen und dokumentieren. Die Impfindikation muss im Verletzungsdokument vermerkt werden; die Verabreichung einer Tetanusimpfung oder eines Tetanusimmunglobulins muss aseptisch erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht für unfallchirurgische Eingriffe auf ausreichende Deckungssummen zu überprüfen, da Wundinfektionen nach Frakturversorgungen zu den häufigsten Haftungsfällen gehören.
Typische Fehler bei Unfallchirurgen
Ein häufiger Fehler ist die Versorgung von kontaminierten Unfallwunden ohne Wechsel der Schutzkleidung vor dem nachfolgenden elektiven Eingriff. Auch wenn die Handschuhe gewechselt werden, kann der Kittel kontaminiert sein und muss ebenfalls gewechselt werden. Ein weiterer Fehler betrifft die Wundspülung: Hochdruckspülung von Traumawunden ohne Mundschutz erzeugt Aerosole, die vom Behandler eingeatmet werden können.
Fazit
Unfallchirurgen, die traumatologische und elektive Eingriffe konsequent trennen und vollständige Schutzkleidung beim Handling kontaminierter Wunden tragen, minimieren das Risiko von Kreuzinfektionen und Berufserkrankungen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Unfallchirurgie und Hygienerichtlinien
- Bundesgesundheitsministerium – Infektionsschutz bei traumatologischen Eingriffen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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