Allgemeinmediziner haben ein breites Spektrum an IGeL-Leistungen, die über die kassenärztliche Grundversorgung hinausgehen. Da das Regelleistungsvolumen begrenzt ist, bieten Individuelle Gesundheitsleistungen eine Möglichkeit, das Praxiseinkommen zu ergänzen und gleichzeitig den Patienten zusätzliche Mehrwerte anzubieten. Wichtig ist dabei die rechtssichere Dokumentation und Abrechnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausärzte können erweiterte Gesundheits-Check-ups, Reisemedizin und Ernährungsberatung als IGeL für 60 bis 200 EUR je Leistung privat abrechnen
  • Hautkrebs-Screening über das GKV-Standardangebot hinaus (erweitertes Dermatoskop-Screening) ist einer der häufigsten IGeL-Anbieter in Allgemeinarztpraxen
  • Jede IGeL-Leistung muss vor der Erbringung schriftlich vereinbart werden; mündliche Vereinbarungen sind im Streitfall nicht durchsetzbar

IGeL-Leistungen speziell für Allgemeinmediziner

Allgemeinmediziner können ihre IGeL-Angebote auf drei Kernbereiche konzentrieren: Prävention, Reisemedizin und Diagnostik. Im Präventionsbereich sind der Gesundheits-Check-up Plus (erweiterter Check-up über das GKV-Angebot hinaus) für 80 bis 150 EUR, die Sporttauglichkeitsuntersuchung für 50 bis 100 EUR und das Ernährungsberatungsgespräch für 60 bis 90 EUR attraktive Angebote mit hoher Patientenakzeptanz.

In der Reisemedizin sind Impfberatung und -durchführung für Fernreisen (Typhus, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis) Selbstzahlerleistungen. Die Reisemedizinische Beratung kann für 40 bis 80 EUR je Konsultation berechnet werden; hinzu kommen die Impfstoffkosten, die separat nach GOÄ 375 abgerechnet werden. Bei einem Allgemeinarzt mit zehn Reisepatienten pro Woche summiert sich das auf 400 bis 800 EUR zusätzliche Wocheneinnahmen aus Reisemedizin allein.

Worauf Allgemeinmediziner besonders achten sollten

Allgemeinmediziner müssen jeden IGeL-Vertrag schriftlich mit dem Patienten abschließen, bevor die Leistung erbracht wird. Das schriftliche Angebot muss den Preis klar ausweisen; nachträgliche Preisanpassungen sind nicht möglich. Ärzteversichert empfiehlt, neben dem IGeL-Angebot auch das Praxiskonzept auf Nachhaltigkeit zu prüfen: Patienten, die sich durch IGeL-Empfehlungen unter Druck gesetzt fühlen, kündigen die Arzt-Patienten-Beziehung.

Typische Fehler bei Allgemeinmediziner

Ein häufiger Fehler ist die Kombination von GKV-Leistung und IGeL im selben Termin ohne klare Trennung. GKV-Leistungen und Selbstzahlerleistungen dürfen zwar im selben Termin erbracht werden, müssen aber abrechnungstechnisch klar getrennt sein. Ein weiterer Fehler betrifft das Reisemedizin-Angebot: Impfstoffe für Reiseschutzimpfungen werden oft nicht als eigenständige Sachkostenpositionen berechnet, obwohl sie GOÄ-abrechnungsfähig sind.

Fazit

Allgemeinmediziner, die ein strukturiertes IGeL-Angebot mit klarer schriftlicher Vereinbarung und transparenter Preisgestaltung anbieten, steigern ihr Praxishonorar und vertiefen die Patientenbindung. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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