Anästhesisten haben im Vergleich zu anderen Fachrichtungen ein schmales IGeL-Portfolio, da ihre Kerntätigkeit eng mit operativen Eingriffen verbunden ist. Dennoch gibt es wachsende Möglichkeiten, insbesondere in der Schmerzmedizin und der ambulanten Analgosedierung, Selbstzahlerleistungen anzubieten, die nicht vollständig von der GKV übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Analgosedierung für diagnostische Eingriffe (Gastroskopie, Koloskopie) auf Wunsch des Patienten ist eine häufige IGeL-Leistung, die 80 bis 150 EUR je Eingriff einbringt
  • Invasive Schmerztherapieverfahren (Periduralkatheter, Sympathikusblockade) sind außerhalb des GKV-Rahmens als Privatleistung angeboten werden
  • Gutachterliche Stellungnahmen zur Narkosefähigkeit und präoperative Risikobeurteilungen für Selbstzahler sind lohnende Zusatzleistungen

IGeL-Leistungen speziell für Anästhesisten

Anästhesisten, die belegärztlich tätig sind oder in Kooperation mit ambulanten Operateuren arbeiten, können Analgosedierungen auf Patientenwunsch anbieten. Die Propofol-Sedierung für Koloskopien oder Gastroskopien wird von Patienten zunehmend nachgefragt und ist für die GKV nur in medizinisch indizierten Fällen erstattungsfähig. Als IGeL-Leistung für komfortbewusste Patienten wird sie für 80 bis 150 EUR je Eingriff direkt mit dem Patienten abgerechnet.

In der Schmerzmedizin bieten Anästhesisten mit entsprechender Qualifikation invasive Therapien wie Sympathikusblockaden, Ganglion-stellatum-Blockaden oder Periduralkatheter an, die bei bestimmten Schmerzsyndromen wirksam sind, aber von der GKV nur eingeschränkt finanziert werden. Eine Sympathikusblockade als Privatleistung kann 150 bis 300 EUR einbringen; bei regelmäßigen Schmerzpatienten ist das ein planbares Erlösfeld.

Worauf Anästhesisten besonders achten sollten

Anästhesisten, die Analgosedierungen als IGeL anbieten, müssen eine vollständige präoperative Risikoeinschätzung (ASA-Klassifikation, Anamnese, Aufklärungsgespräch) dokumentieren. Auch wenn der Patient den Eingriff freiwillig als Komfortleistung bezahlt, haftet der Anästhesist für Komplikationen nach demselben Standard wie bei medizinisch indizierten Eingriffen. Ärzteversichert empfiehlt, für den IGeL-Bereich eine ausreichende Berufshaftpflicht zu prüfen.

Typische Fehler bei Anästhesisten

Ein häufiger Fehler ist die fehlende schriftliche Vereinbarung vor der IGeL-Analgosedierung. Patienten, die nach dem Eingriff überraschend eine Rechnung für 100 EUR erhalten, reagieren oft mit Beschwerden; die schriftliche Vorabvereinbarung ist Pflicht. Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnungsgrundlage: Analgosedierungen als IGeL werden nach GOÄ abgerechnet; welche Ziffern (GOÄ 470, 476 ff.) anzuwenden sind, muss mit einem GOÄ-kundigen Berater abgestimmt werden.

Fazit

Anästhesisten mit einem strukturierten IGeL-Angebot in der Schmerzmedizin und bei der Komfort-Analgosedierung können ihr Einkommen sinnvoll ergänzen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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