Chirurgen haben ein IGeL-Spektrum, das sich hauptsächlich auf Eingriffe konzentriert, die von der GKV nicht oder nicht vollständig finanziert werden. Im Gegensatz zu primärärztlichen Fachrichtungen liegen chirurgische IGeL meist im Bereich der ästhetischen Medizin, der operativen Komfortleistungen und der erweiterten Diagnostik vor elektiven Eingriffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleinchirurgische Eingriffe an gutartigen Veränderungen (Lipome, Atherome, Fibrome) sind häufig nicht GKV-erstattungsfähig und werden als IGeL für 80 bis 300 EUR privat abgerechnet
  • Operativer Komfort (ambulante Narkose statt Lokalanästhesie auf Patientenwunsch) ist eine klassische IGeL-Leistung mit hoher Patientenakzeptanz
  • Präoperative Privatgutachten zur OP-Notwendigkeit oder zum Timing können als Selbstzahlerleistung für Versicherungszwecke angeboten werden

IGeL-Leistungen speziell für Chirurgen

Chirurgen können IGeL-Leistungen besonders gut im Bereich der gutartigen Hautveränderungen anbieten. Lipome, Atherome, gutartige Muttermale und Fibrome werden von der GKV nur bei medizinischer Indikation entfernt; auf reinen Patientenwunsch sind sie Selbstzahlerleistungen. Eine Atherom-Entfernung in Lokalanästhesie kostet als IGeL 100 bis 200 EUR; ein Lipom-Exzisat 150 bis 300 EUR, je nach Größe und Lage.

Im Bereich der ambulanten Wundversorgung können aufwendige chronische Wundbehandlungen, die über das GKV-Standardniveau hinausgehen (z.B. spezielle Wundverbände, Vakuumtherapie, biologische Wundauflagen), als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Patienten mit schlecht heilenden Wunden sind oft bereit, für höherwertige Versorgung zu zahlen; typische Zusatzkosten pro Behandlungsepisode: 200 bis 600 EUR.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Chirurgen müssen bei IGeL-Eingriffen eine vollständige präoperative Aufklärung dokumentieren, die denselben Standards entspricht wie bei GKV-finanzierten Eingriffen. Ein IGeL-Patient hat dasselbe Recht auf vollständige Risikoaufklärung; eine verkürzte Aufklärung führt im Schadensfall zu nachteiligen Beweissituationen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf explizite Deckung von IGeL-Eingriffen zu überprüfen.

Typische Fehler bei Chirurgen

Ein häufiger Fehler ist die fehlende schriftliche IGeL-Vereinbarung vor Kleinchirurgie. Patienten, die nach dem Eingriff eine unerwartete Rechnung erhalten, reagieren mit Beschwerden und können eine Rückzahlung verlangen, wenn keine schriftliche Vereinbarung vorlag. Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnung von Materialkosten: Spezialnahtmaterial oder bioresorbierbare Implantate können als Sachkosten zusätzlich berechnet werden; viele Chirurgen vergessen diese Position.

Fazit

Chirurgen, die gutartige Veränderungen und operative Komfortleistungen transparent als IGeL anbieten und rechtssicher dokumentieren, erschließen ein planbares Zusatzeinkommen. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

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