Neurologen haben durch ihre Expertise in Hirnfunktion, Gedächtnis und neuropsychologischer Diagnostik ein wachsendes IGeL-Potenzial. Das gesellschaftliche Bewusstsein für Demenz, Burnout und Schlafstörungen hat die Nachfrage nach neurologischen Präventionsleistungen erheblich gesteigert, die über das GKV-Angebot hinausgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neuropsychologisches Demenz-Screening (MMST, MoCA, CERAD) für gesunde Erwachsene über 60 Jahre als Früherkennungsuntersuchung ist eine IGeL für 60 bis 120 EUR
  • Fahreignungsgutachten für ältere Patienten (MPU-Vorbereitung, neurologisches Eignungsgutachten) sind gut vergütete Privatleistungen für 150 bis 300 EUR
  • Biomarker-Analysen im Liquor (Amyloid, Tau-Protein) zur Alzheimer-Risikobestimmung sind eine emerging IGeL für Hochrisikopatienten

IGeL-Leistungen speziell für Neurologen

Neurologen können Gedächtnisscreenings als IGeL anbieten, die über das standardmäßige Demenz-Screening bei Verdacht hinausgehen. Für gesunde ältere Patienten, die sich um ihre kognitive Fitness sorgen, bietet ein umfassendes neuropsychologisches Assessment (MMST, MoCA, Trail-Making-Test, Wortflüssigkeitstest) eine Baseline-Messung ihrer kognitiven Leistung. Als jährliche IGeL-Kontrolle kann das langfristige Verlaufsbeobachtung ermöglichen.

Fahreignungsgutachten sind eine weitere lukrative IGeL-Leistung für Neurologen. Ältere Patienten, denen die Fahrerlaubnisbehörde eine Nachuntersuchung empfiehlt, oder Patienten, die nach einem Schlaganfall oder einer Epilepsie wieder fahren möchten, benötigen ein neurologisches Eignungsgutachten. Diese Gutachten werden als Privatleistung nach GOÄ oder nach dem Gesetz über Sachverständigenentgelte berechnet; typische Kosten: 200 bis 400 EUR je Gutachten.

Worauf Neurologen besonders achten sollten

Neurologen sollten bei IGeL-Demenzscreenings sorgfältig mit positiven Befunden umgehen. Wenn ein IGeL-Screening Hinweise auf eine frühe kognitive Beeinträchtigung ergibt, muss die medizinische Abklärung eingeleitet werden; Patienten müssen vorher über diese Konsequenz aufgeklärt werden. Ärzteversichert empfiehlt, für neurologische Gutachtenleistungen eine spezielle Gutachterhaftpflicht zu prüfen.

Typische Fehler bei Neurologen

Ein häufiger Fehler ist das Anbieten von Schlafapnoe-Diagnostik als IGeL ohne klares Nachsorgekonzept. Wenn ein Schlafapnoe-Screening positiv ausfällt, braucht der Patient eine Therapie; eine reine Diagnostik ohne Therapiepfad ist aus klinischer Sicht unvollständig. Ein weiterer Fehler betrifft die Abrechnung von Gutachten: Fahreignungsgutachten müssen klar von der kassenärztlichen Behandlung getrennt sein und dürfen nicht mit GKV-Ziffern vermischt werden.

Fazit

Neurologen, die neuropsychologische Screenings und Gutachtenleistungen als IGeL strukturiert anbieten, erschließen ein wachsendes Marktfeld mit überdurchschnittlicher Zahlungsbereitschaft. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →