Notfallmediziner sind überwiegend angestellt und führen IGeL-Leistungen daher im Rahmen von Nebentätigkeiten oder in niedergelassener Zusatztätigkeit durch. Die klassische IGeL-Struktur trifft auf die Notfallmedizin weniger zu; stattdessen bieten sich Gutachtenleistungen, Ausbildungen und Beratungsleistungen als Zusatzeinkommen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Ersthelfer- und BLS-Kurse (Basic Life Support) für Privatpersonen und Unternehmen können von erfahrenen Notfallmedizinern als Privatleistung angeboten werden: 50 bis 150 EUR pro Teilnehmer
- Reisemedizinische Gutachten zur Reisefähigkeit für Kranke und Reiserückkehrer mit Erkrankungsverdacht sind Privatleistungen von 80 bis 200 EUR je Gutachten
- Notfallmedizinische Beratungsleistungen für Unternehmen (Ersthelfer-Konzept, Notfallpläne) sind gut vergütete Tagessatzleistungen
IGeL-Leistungen speziell für Notfallmediziner
Notfallmediziner haben durch ihre Expertise in Reanimation, Schockraum und Traumatologie erhebliche Lehrkompetenz, die sie als IGeL-ähnliche Dienstleistung vermarkten können. BLS-Kurse (Basic Life Support nach ERC-Leitlinien) für Unternehmen und Vereine sind ein wachsendes Feld; viele Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und suchen qualifizierte Trainer. Als Notarzt ist man der ideale Kursleiter; ein Halbtageskurs für 12 Teilnehmer bei 80 EUR pro Person bringt 960 EUR bei 4 Stunden Arbeit.
Reisemedizinische Tauglichkeitsgutachten für Patienten, die nach einer Erkrankung wieder reisen möchten, oder für Kreuzfahrtpassagiere mit Gesundheitsfragen sind privatärztliche Leistungen. Ein Gutachten zur Flug- oder Reisetauglichkeit (GOÄ 70, 75 ff.) wird für 80 bis 150 EUR erstellt; die Beurteilung eines komplexen Falles mit mehreren Erkrankungen kann bis zu 200 EUR kosten.
Worauf Notfallmediziner besonders achten sollten
Notfallmediziner, die BLS-Kurse als Nebentätigkeit anbieten, müssen dies mit ihrem Arbeitgeber absprechen und ggf. eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen. Viele Klinikarbeitsverträge enthalten Nebentätigkeitsklauseln, die Wettbewerb mit dem Arbeitgeber untersagen. Ärzteversichert empfiehlt, die Berufshaftpflicht auf Lehrveranstaltungen und Gutachtenleistungen zu erweitern.
Typische Fehler bei Notfallmediziner
Ein häufiger Fehler ist das Vergessen der Qualifikationsanforderungen für Reisemedizinische Gutachten. Nicht jeder Arzt ist berechtigt, Gelbfieber-Impfzentrum zu sein oder Malariamedikamente zu verschreiben; Notfallmediziner sollten ihre reisemedizinischen Qualifikationen prüfen. Ein weiterer Fehler betrifft die Abgrenzung von Kassentätigkeit und Privatleistung: In der Klinik erbrachte Privatgutachten sind mit dem Arbeitgeber abzustimmen.
Fazit
Notfallmediziner, die ihre Expertise durch Lehrveranstaltungen, Gutachten und Unternehmensberatungen als IGeL-äquivalente Leistungen vermarkten, erzielen attraktive Nebeneinkünfte. Weitere Artikel finden Sie in der Blog-Übersicht.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ und Notfallmedizin
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Arbeitssicherheit und Ersthelfer
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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